Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

Jeder hat mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Das sieht das Gesetz vor. Manche kommen auf die Idee, ein, zwei Tage, die sie nicht brauchen, zu Geld zu machen: Sie wollen sie sich auszahlen lassen.

Was passiert mit dem Urlaub, der übrig ist?

Eine sorgfältige Urlaubsplanung kann durch ein sehr seltsames Jahr schnell umgeworfen werden. Da ist plötzlich so viel in der Firma zu tun und am Ende des Jahres ist noch Urlaub übrig. Eigentlich ist der Urlaubsanspruch mit dem Ende des Jahres beendet. Was an Urlaub nicht genommen wurde, ist weg. In Absprache mit dem Chef kann man den Resturlaub noch bis Ende März des kommenden Jahres verplanen.

Manche kommen dann auf die Idee, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Geht das überhaupt? Nein. Denn der Gesetzgeber und die Arbeitsgerichte sagen: Urlaub dient der Erholung des Arbeitgebers. Eine Auszahlung sorgt nicht im gleichen Maß für die Erholung wie es freie Tage tun.

Es gibt von diesem Grundsatz ein paar Ausnahmen: So kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass er eine Auszahlung bekommt, wenn er versucht hat, seine Urlaubstage zu nehmen, das aber nicht ging. Er darf es nicht darauf anlegen, dass er den Urlaub so lange aufschiebt, bis er keine Möglichkeit mehr hat, ihn zu nehmen. Andere Ausnahmen gibt es, wenn der Job endet: Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder der Job fristlos gekündigt wird, während ein Urlaubsanspruch besteht, dann kann dieser ausgezahlt werden.

In keinem Fall kann der Chef entscheiden: Ich gebe dir keinen Urlaub, sondern zahle dir einen Ausgleich.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 10/2020
Magazin: piste 12/2020
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