Arbeitsrecht alltäglich
Manchmal bekommt man von seinem Chef einige Aufgaben, bei denen man sich fragt: Tut das not? Muss ich das wirklich machen? Denn mit der eigenen Arbeit hat das nichts zu tun.
Muss ich für meinem Chef Laub harken?
Kurze Antwort: Wenn man als Gärtner angestellt ist, schon.
Lange Antwort: Im Betrieb herrscht das sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das heißt: Der Arbeitgeber entscheidet, wer wann welche Arbeit erledigt. üblicherweise kann der Chef tatsächlich relativ weitreichend bestimmen, welche Aufgaben jetzt zu erledigen sind. Allerdings gibt es dabei natürlich auch Einschränkungen.
Es hilft in solchen Fällen häufig, mal einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Je detaillierter die Arbeitsplatzbeschreibung darin steht, um so weniger Handhabe hat der Chef, einem zusätzliche Arbeiten aufzutragen, die außerhalb der Tätigkeit liegen, für die man angestellt ist. Wenn die übertragene Aufgabe aber im Zusammenhang mit der eigenen Arbeit steht, kann es durchaus berechtigt sein. So kann man einem Angestellten zumuten, seinen Schreibtisch abzuwischen, auch wenn er eigentlich nicht als Putzkraft arbeitet.
Schwierige oder aufwendige Arbeiten, für die man eingewiesen werden muss, darf ein Chef dem Arbeitnehmer auch nicht übertragen, wenn diese Voraussetzungen fehlen. Mal eben einen Gabelstapler wegfahren oder eine Schranke abmontieren dürfen nur Fachleute. Und schließlich darf der Chef nicht von einem verlangen, dass man für ihn privat arbeitet – seinen eigenen Garten harken zum Beispiel. Das geht über den Arbeitsvertrag hinaus – außer, man ist halt sein Gärtner.
Letzte Episode: Mein Chef, ich und die Arbeit 09/2020
Magazin: piste 10/2020
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