Arbeitsrecht alltäglich
Wer kennt das nicht: Bus verpasst, Auto hatte eine Panne oder unterwegs ist wirklich jede Ampel rot. Da kann man schon mal zu spät kommen. Was kann da schon passieren?
Kann ich auch mal zu spät kommen?
Vom Grundsatz her ist es ganz einfach: Der Arbeitgeber bestimmt Ort, Zeit und Art der Arbeit, die man zu leisten hat. Wenn man um neun anfangen soll zu arbeiten, dann heißt das: Um neun und nicht fünf nach neun. Auf der anderen Seite wird es kaum einen Chef geben, der bei dem ansonsten pünktlichen Mitarbeiter, wenn der einmal japsend und mit hochrotem Kopf ein paar Minuten zu spät erscheint, sofort harte Konsequenzen zieht.
Anders sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter häufig oder aber erheblich zu spät auf Arbeit erscheint. Hier ist der Arbeitgeber durchaus berechtigt, den Mitarbeiter auf seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag hinzuweisen. Schließlich können – je nach der Art der Arbeit – einige Prozesse empfindlich gestört werden, wenn an einer Stelle nicht gearbeitet wird. Wer absehen kann, dass er zu spät kommen wird, sollte daher unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren, damit dieser noch reagieren kann. Das gilt übrigens auch, wenn man die Verzögerung nicht zu verantworten hat: Man muss so früh starten, dass auch Pannen „eingepreist“ sind.
Bei notorischen Zuspätkommern kann der Arbeitgeber auch zur Abmahnung greifen. Damit signalisiert er dem Mitarbeiter sehr deutlich, dass er das Zuspätkommen nicht weiter dulden wird. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter kündigen, in schweren Fällen sogar außerordentlich.
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