Arbeitsrecht alltäglich
Die Auftragslage ist derzeit nicht so dolle oder es ist einfach Tradition: Kann der Arbeitgeber einfach so „Geschlossen“ in die Tür hängen und die Mitarbeiter in den Urlaub schicken?
Kann mein Chef Betriebsferien anordnen?
In vielen Betrieben gibt es sie seit ewigen Zeiten: In den Betriebsferien ruht im gesamten Unternehmen die Arbeit. Das ist in saisonalen Betrieben oft so, aber auch beispielsweise in Praxen, wenn der Arzt selbst im Urlaub ist. Kann also auch in anderen Betrieben jetzt der Urlaub vorgezogen werden, weil ja gerade nicht viel zu tun ist?
So einfach geht das nicht: Es ist zwar nicht im Gesetz festgelegt, aber es gilt der Grundsatz, dass der Urlaub in „angemessener Zeit“ vorab zu planen ist. Arbeitsrechtler sagen, dass das mindestens ein halbes Jahr im Voraus ist. Zumindest vor der Jahresurlaubsplanung sollte der Betriebsurlaub schon feststehen. Immerhin ist für den eigenen Urlaub ja einiges zu planen – oder es sind Zeiten zu überbrücken, wenn beispielsweise die Kinderbetreuung zu anderen Zeiten pausiert als der eigene Urlaub. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht den gesamten Jahresurlaub als Betriebsferien ansetzen. Die Mitarbeiter müssen noch genug Urlaubstage zur eigenen Gestaltung haben. Hier hat sich ein Zeitraum von etwa zwei Wochen eingebürgert.
Schließlich dürfen Betriebsferien nicht einfach so verordnet werden, sondern es müssen „dringende betriebliche Belange“ dahinter stehen. Nur weil der Chef seine Mitarbeiter während seines eigenen Urlaubs nicht allein lassen will, kann er sie nicht alle in die Ferien schicken. Einfach so „Geschlossen“ reicht also nicht im Fenster.
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