Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

Nicht immer steht ein Arbeitszeugnis am Ende einer Beschäftigung. Wenn man einen guten Grund vorweisen kann, kann man ohne schlechtes Gewissen ein Zeugnis verlangen. Und: Man kann auch dabei helfen.

Wann bekomme ich ein Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnisse sind wichtig, um bei späteren Bewerbungen den Lebenslauf zu belegen und die eigene Qualifikation zu zeigen. Grundsätzlich darf man immer von seinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen – wenn ein wichtiger Grund vorliegt, muss der Arbeitgeber dem auch unverzüglich nachkommen. Wichtige Gründe sind das Ende der Probezeit oder ein gravierender Wechsel des eigenen Arbeitsumfeldes – andere Abteilung, anderer Chef.

Man sollte immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangen: Darin steht nicht nur eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung und die Dauer der Beschäftigung, sondern auch eine – immer wohlwollend formulierte – Bewertung der eigenen Arbeitsleistung. Ein einfaches Zeugnis besitzt diese Bewertung nicht.

Wenn man die Beschäftigung verlässt, hat man spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Anrecht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Man darf aber schon ab dem Zeitpunkt der Kündigung ein vorläufiges Zeugnis verlangen – um sich zum Beispiel um neue Arbeit zu kümmern.

Je nach Verhältnis zum Chef kann man auch anbieten, bei der Abfassung des Zeugnisses zu helfen. Gerade in kleineren Firmen freut sich ein überlasteter Chef, wenn da jemand die Arbeit übernimmt. Allerdings sollte man sich dafür zum einen mit der „Zeugnissprache“ auskennen und zum anderen die eigene Leistung auch realistisch und selbstkritisch einschätzen können.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 11/2019
Magazin: piste 12/2019
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