Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

Die Urlaubsplanung steht in vielen Firmen an. Kann mein Chef von mir verlangen, dass ich meinen Urlaub über das Jahr verteile oder steht mir eine längere Erholungspause zu?

Muss ich meinen Urlaub stückeln?

Momentan werden in vielen Firmen die Urlaubspläne für das kommende Jahr geschrieben – und dabei kommt es immer wieder zu Ähnlichen Fragen. Eine der wichtigsten aus der Sicht der Beschäftigten: Steht mir ein längerer Urlaub am Stück zu?

Das Bundesurlaubsgesetz ist da relativ eindeutig: Da der Jahresurlaub Erholungscharakter haben soll und der in einer Woche noch nicht eintritt, muss der Chef in der Regel zwei Wochen (zwölf Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) am Stück Urlaub gewähren. Einschränkung: Wenn es dringende betriebliche Gründe gibt, dann kann von dieser Zwei-Wochen-Regel abgewichen werden. Das sollten dann aber auch wirklich gewichtige Gründe sein – „So viel Urlaub am Stück gibt‘s bei mir nicht“ gilt da nicht.

Einen Anspruch darauf, seinen gesamten Jahresurlaub am Stück zu nehmen, hat der Beschäftigte also nicht. Wenn es aber notwendig sein sollte, dass ein längerer Urlaub am Stück genommen wird – beispielsweise, weil eine Fernreise ansteht oder man sein Haus gründlich renovieren möchte – dann sollte das im beiderseitigen Interesse möglichst frühzeitig besprochen werden. Schließlich muss das mit den Urlaubsansprüchen der anderen Mitarbeiter vereinbar sein. Hier gilt wie immer: Je mehr man miteinander spricht, umso einfacher lassen sich auch Sonderwünsche vereinbaren. Das bringt oft mehr, als auf seinem Recht zu beharren.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 09/2019
Magazin: piste 11/2019
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