Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Wer darf was im Job?

Arbeitsrecht alltäglich Im Arbeitsrecht gibt es viele Fallstricke. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, miteinander zu reden und aufeinander zuzugehen.

Überstunden als Azubi? Ist das in Ordnung?

Für viele Azubis ist die Ausbildung gerade gestartet – damit auch oft ein erster Kontakt mit der Realität in der Arbeitswelt. Wie ist das zum Beispiel, wenn der Chef kommt und sagt: „Du bleibst heute länger.“ Darf der das so bestimmen?

Zuallererst ist der Zweck einer betrieblichen Ausbildung eben, den Beruf zu erlernen. Die Zeit im Betrieb sollte dafür ausreichen, die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Deswegen sind Überstunden für Auszubildende nicht vorgesehen. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber vom Auszubildenden verlangen, dass über die vertraglich vereinbarten Stunden hinaus gearbeitet werden soll. Und diese Arbeit soll dann auch dem Ausbildungszweck dienen.

Dabei wird die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gewertet. Und es gibt einen Unterschied, ob der Azubi volljährig ist oder nicht. Minderjährige Beschäftigte dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Es müssen „vorübergehende, nicht aufschiebbare“ Tätigkeiten sein, für die kein Erwachsener zur Verfügung steht. Volljährige Azubis dürfen ausnahmsweise bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten. Für die Überstunden muss es Ausgleich in Form von Freizeit geben. Falls Azubis finden, dass sie ungerechtfertigt Überstunden leisten, sollten sie zuerst mit ihrem Chef sprechen. Falls das nicht fruchtet, ist die Ausbildungsvertretung oder die IHK der richtige Ansprechpartner.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 08/2019
Magazin: piste 09/2019
Facebook: piste

One Response