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Mein Chef, ich und die Arbeit

Wer darf was im Job?

Arbeitsrecht alltäglich Im Arbeitsrecht gibt es viele Fallstricke. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, miteinander zu reden und aufeinander zuzugehen.

Darf ich mein Handy auf Arbeit laden?

Es ist in vielen Büros ein fast alltäglicher Handgriff: Noch bevor der Rechner hochgefahren ist, hängt das Handy schon an der Steckdose. Aber darf ich mein Handy überhaupt im Betrieb aufladen?

Kurz gesagt: Ohne weiteres darf ich das nicht. Und das ist nicht nur eine kleinkarierte Frage, sondern eine von Verantwortung und Absicherung: Der Chef ist verantwortlich, dass auf Arbeit möglichst wenige Gefahrenquellen bestehen. Von elektrischen (auch super-modernen abgesicherten) Geräten geht immer eine Gefahr aus. Der Arbeitgeber ist, rechtlich gesehen, Betreiber aller elektrischen Geräte in seinem Betrieb, auch der privaten Ventilatoren, Kaffeemaschinen, E-Roller-Akkus und eben auch der Handyladegeräte.

Der Arbeitgeber muss die bei ihm betriebenen Geräten regelmäßig von einem Fachmann überprüfen lassen – eigentlich auch die privaten Handys, Kaffeemaschinen oder Ventilatoren. Der Chef kann also mit gutem Recht sagen: Das ist mir zu aufwändig, hier dürfen keine Handys aufgeladen werden.

Dazu kommt noch, dass Handys auch Strom verbrauchen, und zwar in diesem Falle Strom, den der Chef bezahlt. Das mag für das einzelne Handy nicht wirklich viel sein, aber gerade in größeren Betrieben kann das ein ganz erklecklicher Posten werden.

Deswegen: Lieber zweimal fragen, bevor man sein Handy auf Arbeit zum Aufladen anschließt.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 07/2019
Magazin: piste 08/2019
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