Wer darf was im Job?
Im Arbeitsrecht gibt es viele Mythen, Irrtümer und überraschende Fakten. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, miteinander zu reden und aufeinander zuzugehen, statt auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen.
Darf mein Chef mich überwachen?
Grundsätzlich gelten in Betrieben die gleichen Rechte und Pflichten wie im normalen Leben, darunter auch die Datenschutzgesetze. Das heißt: Auch im Betrieb dürfen ohne das Wissen der Angestellten keine Daten erhoben werden. Heimlich spionieren ist also genauso verboten wie das Aufzeichnen von Daten.
Was allerdings erlaubt ist: Der Chef darf die Arbeitsleistung der Angestellten überprüfen und auch diese Daten speichern. Das geschieht in der Regel mit der Zustimmung der Betroffenen. Entweder es gibt darüber Betriebsvereinbarungen oder Rahmenverträge zu den Arbeitsverträgen, manchmal werden die Mitarbeiter auch in Gesprächen über Überprüfungsmaßnahmen informiert. Dass solche Kontrollen der Arbeitsleistung auch gelegentlich nicht offensichtlich passieren, liegt in der Natur der Sache.
Mit der Zunahme der Datenverarbeitung lassen sich so teilweise lückenlose Tätigkeitsprotokolle der Mitarbeiter erstellen. Das ist prinzipiell erlaubt, denn es gehört zu den Rechten des Arbeitgebers, dass die Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit die ihnen aufgetragenen Arbeiten erledigen – und dies zu kontrollieren.
Was nicht geht: Die Tätigkeiten der Angestellten in ihrer Freizeit zu protokollieren, sei es in Pausen oder nach Arbeitsschluss. Mit Ende der Arbeitszeit enden auch die Sonderrechte von Arbeitgebern aus dem Arbeitsrecht.
Darf mein Chef wissen, wo ich surfe?
In vielen Bürojobs sitzt man den ganzen Tag vor dem Computer. Wie verlockend, da mal kurz nebenher ein paar Preise zu vergleichen, den Facebook-Status in „Hoffentlich ist bald Freitag“ zu ändern oder die nächste Reise zu buchen. Wenn der Chef kommt, schnell die Fenster wieder zu machen. Ist ja nix passiert.
Das kann gefährlich werden. Häufig gibt es Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen zur Internetnutzung, die klar regeln, wie und in welchem Umfang das Internet auf Arbeit privat genutzt werden kann. In der Regel steht darin, dass nur bestimmte, arbeitsrelevante Seiten besucht werden dürfen. Teilweise können durch die hauseigene IT nur bestimmte Adressen freigegeben oder spezielle Adressen gesperrt werden. Man sollte in diesem Fall nicht versuchen, diese Sperren zu umgehen, das kann schwere Konsequenzen zur Folge haben.
Arbeitgeber haben auch das Recht, den Browserverlauf der einzelnen Rechner zu überprüfen. Bei zu langer oder zu intensiver privater Internetnutzung kann das in den Bereich des Arbeitszeitbetrugs kommen. Außerdem sollte beachtet werden, dass der Arbeitgeber auch Social Media lesen kann.
Wie ist das mit dem Arbeitshandy?
In vielen Firmen bekommen Mitarbeiter Arbeitshandys. Sinnvoll ist das zum Beispiel bei vielen Außendienstlern oder bei Menschen auf Montage oder bei weitläufigen Betriebsgeländen, in denen das mit Festnetz nicht so gut funktioniert. Allerdings sind diese Handys Arbeitsgeräte und sollten auch so behandelt werden: Private Apps oder Telefonnummern haben darauf normalerweise nichts verloren, die private Nutzung ist häufig geregelt. Teilweise können sicherheitsrelevante Daten auf diesen Handys sein, die vor Spionagesoftware geschützt werden sollte, die Apps teilweise mitbringen. Das Handy sollte auch pfleglich behandelt werden, denn es bleibt Eigentum der Firma.
Allerdings: Nur, weil der Chef einem ein Handy in die Hand drückt, heißt das nicht, dass er einen zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen darf. Auch mit Diensthandy gilt: Die Arbeitszeit endet mit dem Feierabend. Wenn man Rufbereitschaft hat, dann wird diese gesondert geregelt und muss auch vergütet werden. Ähnliches gilt für Bereitschaftsdienste.
Wenn also der Arbeitgeber häufig nach Feierabend auf dem Diensthandy anruft, dann darf man es klingeln lassen. Sollte es allerdings ausnahmsweise einmal vorkommen, dann gibt es in der Regel triftige Gründe für eine Störung in der Freizeit. Im Sinne einer guten Partnerschaft ist es dann höflich, das Gespräch anzunehmen.
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