Wer darf was im Job?
Im Arbeitsrecht gibt es viele Mythen, Irrtümer und überraschende Fakten. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, miteinander zu reden und aufeinander zuzugehen, statt auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen.
Muss ich jede Arbeit machen?
Besonders Azubis, Praktikanten oder neue Angestellte im Betrieb haben das Gefühl, häufig Aufgaben zu bekommen, die nichts mit dem eigentlichen Job zu tun haben. Darf der Chef eigentlich verlangen, dass ich alles mögliche mache?
Wie immer gilt hier das alte Prinzip: „Es kommt darauf an.“ Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, er darf also bestimmen, welche Arbeit zu welcher Zeit an welchem Ort verrichtet wird. Dabei ist es relativ unerheblich, ob der Angestellte darauf gerade Lust hat oder dass er etwas anderes vorhat.
Auf der anderen Seite ist der Mitarbeiter für einen bestimmten Job angestellt. In der Regel bekommt er eine Arbeitsplatzbeschreibung und hat ein Recht darauf, dass er großteils auch diese Arbeit verrichtet. Aber dazu gehören auch Tätigkeiten, wie den eigenen Arbeitsplatz sauber zu halten oder Botengänge zu erledigen. Wenn man den Eindruck hat, nicht in die gewünschte Tätigkeit eingearbeitet worden zu sein, kann man um eine Einweisung bitten. Gegen gute Sitten sollten die Arbeiten natürlich nicht verstoßen. Häufig helfen Tätigkeiten außerhalb des eigenen Arbeitsbereichs aber, den Betrieb kennenzulernen und über den Tellerrand zu schauen.
Kann ich einen Kollegen ablehnen?
Häufig ist es im Team so, dass man sich gern mag, gut zusammenarbeitet und auch einmal den einen oder anderen Schnack außerhalb der eigentlichen Arbeit verrichtet. Was ist aber, wenn ein Kollege dabei ist, mit dem ich wirklich nicht zusammenarbeiten mag? Kann mein Chef von mir verlangen, dass ich trotzdem mit ihm arbeiten muss?
Auch hier gilt wieder das grundsätzliche Weisungsrecht des Arbeitgebers. Er kann bestimmen, was, wann und wo gearbeitet wird. Und auch, mit wem. Es sind auch nicht unbedingt persönliche Sympathien, die den Ausschlag geben, wer mit wem zusammenarbeitet. Es kommt darauf an, dass der Chef den Eindruck hat, dass die Arbeit so am besten klappt.
Häufig kann man sich mit Menschen, die man nicht so mag, auf eine professionelle Ebene verständigen: Man muss sich nicht mögen, man muss aber vernünftig zusammenarbeiten können. Oft hilft ein gemeinsames Gespräch über die Arbeitssituation. Wenn die persönliche Atmosphäre aber so schlecht ist, dass die Arbeitsleistung darunter leidet, sollte der Arbeitgeber im eigenen Interesse schon für einen Ausgleich sorgen und eventuell eine Änderung des Teams.
Wenn es darum geht, dass man sich tatsächlich vom Arbeitskollegen behindert oder belästigt fühlt, dann sollte man dringend mit dem Chef reden und konkrete Beispiele benennen, die eine Zusammenarbeit äußerst erschweren.
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