Senioren die sich gemeinsam unterhalten

Seniorenheime planen Entgelterhöhung

Bisherige Entgelte nicht mehr ausreichend

Die städtischen Senioreneinrichtungen führen derzeit Verhandlungen mit den Kostenträgern, um eine Anpassung der Pflegeentgelte zu erreichen. Diese Information wurde von der Stadtverwaltung am Dienstag bekanntgegeben. Ziel der Gespräche ist es, eine faire und angemessene Vergütung für die erbrachten Pflegeleistungen sicherzustellen.

„Mehr als 500 Mitarbeiter arbeiten gemeinsam daran, den Bewohnern eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen,“ erklärte die Stadtverwaltung zur geplanten Erhöhung der Pflegeentgelte. „Durch stark gestiegene Kosten ist eine Anpassung der Entgelte notwendig geworden, um den hohen Standard weiterhin sicherstellen zu können. Die derzeit geltenden Entgelte für Pflege, Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung reichen nicht mehr aus.“

Aus diesem Grund befinden sich die Senioren-Einrichtungen der Hansestadt Lübeck in Verhandlungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, um eine neue Pflegesatzvereinbarung abzuschließen. Die Erhöhungen der Entgelte könnten frühestens am 1. August 2024 in Kraft treten.

Die Notwendigkeit der Erhöhung ist vor allem auf gestiegene Personal- und Sachkosten zurückzuführen. Die neuen Pflegesätze beinhalten tarifliche Anpassungen sowie die erheblich gestiegenen Sachkosten. Zudem werden die bisher durch gesonderte Fördermittel finanzierten Pflege- und Pflegehilfskräfte nun vollständig in die Pflegesätze integriert.

Erhöhung der Entgelte unvermeidlich um Qualität zu gewährleisten

In Bezug auf die gestiegenen Personalkosten gilt eine Tariftreueregelung, die die Entlohnung der Pflegekräfte verbessern soll und eine gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung der Personalkosten beinhaltet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die neue Pflege- und Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen, die zu einer besseren Personalausstattung in der Pflege führt.

Zudem wurden die zusätzlichen Stellen, die bisher auf Grundlage verschiedener Pflegereformen geschaffen und ausschließlich von den Kostenträgern finanziert wurden, in die neuen Pflegesätze integriert. Dies führt einerseits zu einer spürbaren Verbesserung des Pflegepersonalschlüssels und andererseits zu einer Erhöhung der Pflegesätze.

Aufgrund der Inflation sind Kostensteigerungen im Bereich der Sachkosten unvermeidlich. Hinzu kommen erhöhte Ausgaben für Energie, Materialien und Lebensmittel.

Wegen der deutlich reduzierten Bettenzahl im Heiligen-Geist-Hospital müssen nun die fixen und Strukturkosten auf eine geringere Anzahl von Bewohnern verteilt werden, da nur noch etwa die Hälfte der Betten verfügbar ist.

„Diese Punkte verdeutlichen, warum eine Erhöhung der Entgelte unvermeidlich ist, um eine hohe Pflege- und Betreuungsqualität langfristig zu gewährleisten“, erklärte die Stadtverwaltung. „Schon seit einiger Zeit zahlen die Pflegekassen nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) Zuschläge zur Entlastung, die abhängig von der Aufenthaltsdauer sind und die finanzielle Belastung mindern. Alle Bewohner haben Anspruch auf diese gestuften Leistungszuschläge (15%, 30%, 50%, 75%).“

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