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Güterzüge: Lärmschutz in Bad Schwartau

Täglich sollen knapp 70 Güterzüge fahren

Lärmschutz in Bad Schwartau. Das Jahrhundertprojekt der 88 Kilometer langen Schienenanbindung Ostholsteins zum Belttunnel hat in Fehmarn offiziell begonnen, mit dem Ziel, die Züge bis 2029 rollen zu lassen. In Bad Schwartau hingegen gibt es seit Jahren keine Fortschritte. Seit 2015 setzt sich die Gemeinde intensiv für einen effektiven Lärm- und Erschütterungsschutz ein. Trotz erheblichen Widerstands von verschiedenen Seiten besteht die Forderung nach einem Sieben-Meter-Trog, der weite Teile des Stadtgebiets abdeckt. Die Deutsche Bahn (DB) scheint jedoch endgültig auf eine 3,2-Meter-Absenkung auf einem kurzen Streckenabschnitt festgelegt zu sein.

Bad Schwartau ist besonders betroffen, da die neue Schienenstrecke direkt durch die Stadt verläuft, während andere Orte umfahren werden. Etwa 60 Prozent der Ostholsteiner entlang der Trasse leben in Bad Schwartau. Täglich sollen knapp 70 Güterzüge mit bis zu 835 Metern Länge durch die Stadt fahren. Bürgermeisterin Katrin Engeln betont die Notwendigkeit eines speziellen Schutzes aufgrund der beengten Bebauung entlang der Schienen. Trotz des langjährigen Engagements der Stadt für die Sieben-Meter-Lösung hat die DB sich für eine 3,2-Meter-Absenkung entschieden.

Die turbulente Entwicklung begann, als Kreis und DB eine punktuelle Tieferlegung um 3,2 Meter vorschlugen. Der Bundestag bewilligte im Juli 2020 232 Millionen Euro für den übergesetzlichen Lärmschutz, einschließlich der 3,2-Meter-Lösung. Die Stadt Bad Schwartau hat dem jedoch nie zugestimmt. Nach einer zwischenzeitlichen Kehrtwende der DB im Dezember 2022, die eine Bauweise ohne Absenkung der Gleise plante, kehrte der Verkehrskonzern im Frühjahr 2023 zur 3,2-Meter-Absenkung zurück, diesmal als Vorzugsvariante.

Eine Klage könnte jedoch eingereicht werden

Die Stadt Bad Schwartau bleibt weiterhin bei der Sieben-Meter-Lösung, die nun aus dem Rennen ist. Bürgermeisterin Engeln und der Bauamtsmitarbeiter Bernhard Schmidt sehen ein, dass ohne zusätzliche Belastungen akzeptiert werden muss, sollten sie die optimale Lösung der Bahn erhalten. Eine Klage könnte jedoch eingereicht werden, falls Rechte verletzt werden, was zu Verzögerungen beim Baubeginn und zur Gefährdung der rechtzeitigen Inbetriebnahme der Hinterlandanbindung bis 2029 führen könnte.

Die Bahn plant, ihre Unterlagen Ende 2024 beim Eisenbahnbundesamt zur Prüfung einzureichen. Im Jahr 2025 sollen die Unterlagen öffentlich ausgelegt werden, und die Stadt kann dann darauf reagieren. Die genaue Lösung für die Probleme des Lärm- und Erschütterungsschutzes ist noch offen. Ohne den Sieben-Meter-Trog müssten im Stadtgebiet bis zu acht Meter hohe Lärmschutzwände für 30 Millionen Euro errichtet werden, was möglicherweise nicht ausreicht. Das Hauptproblem ist der sekundäre Luftschall, der gesundheitsschädliche Einflüsse verursacht. Ein Gutachten der Technischen Universität Dresden weist auf erhebliche Schlafstörungen in über 100 betroffenen Wohngebäuden hin.

Ein weiteres Problem für Bad Schwartau ergibt sich aus einem Bundesgesetz, das seit Ende Oktober vorsieht, dass zwischen Lübeck und Bad Schwartau zwingend ein drittes Gleis gebaut werden muss. Dies ist notwendig für den Deutschlandtakt, aber es könnte zusätzliche Belastungen für die Stadt bedeuten, da das dritte Gleis näher an der Bebauung liegen würde. Leider besteht kein zusätzlicher Schutzanspruch für Anwohner, solange der Lärmzuwachs unter drei Dezibel bleibt.

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Adresse: Markt 15, 23611 Bad Schwartau
Website: Bad Schwartau.de

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