Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

Sommer, Sonne, Sonnenschein und auf Arbeit ist auch nichts zu tun. Da kann man doch mal fünfe grade sein lassen und auch mal ´ne Stunde früher an den Strand, oder? Der Chef ist doch auch nur ein Mensch!

Einfach mal ab an den Strand?

Das kennt wohl fast jeder, der irgendwo angestellt ist: Selbst wenn der Job noch so aufregend und spannend ist, manchmal gibt’s doch den verträumten Blick aus dem Fenster. Und wenn dann offensichtlich nichts mehr zu tun und das Wetter großartig ist und im Gruppenchat der Abflug in Richtung Strand auch feststeht, dann kann man doch auch einfach mal gehen, oder? Geht natürlich nicht. Im Arbeitsrecht hat der Chef durchaus ein gewichtiges Wort mitzusprechen, wenn es darum geht, den Feierabend einzuläuten oder zu festzustellen, wann die Arbeit getan ist. Nur der Blick ins leere Mailpostfach oder auf die aufgeräumte Werkbank allein reicht da nämlich nicht. Innerbetriebliche Arbeitsabläufe sind durchaus etwas komplexer und es kann notwendig sein, dass der eine oder andere eben doch bleibt.

Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass ein Chef auch weiß, dass unmotivierte Mitarbeiter keine Höchstleistungen bringen. Und Mitarbeiter, die in Gedanken schon lange am See faulenzen, sind auch nicht immer die High-Performer. Deswegen gilt, wie in fast allen Lebenslagen auch: Miteinander reden hilft. Denn: Wenn es wirklich nicht alle Naselang vorkommt und man den Eindruck hat, dass nichts mehr zu tun ist, dann kann man schon mal den Chef fragen, ob es vielleicht nicht doch etwas früher in den Feierabend gehen kann. Wenn der Chef zustimmt, spricht nichts dagegen.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 04/2022
Magazin: piste 05/2022
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