Mitarbeiterin der Polizei von hinten fotografiert

Bodycams bei der Landespolizei

In Lübeck bereit seit Mai 2024 im Einsatz

Die schleswig-holsteinische Polizei hat mit dem Echtbetrieb von körpernah getragenen Aufnahmegeräten (Bodycams) begonnen. Seit dem 09.05.2024 tragen die Kollegen der Polizeidirektion Lübeck die Geräte im täglichen Dienst an ihrer Uniform.

In Schleswig-Holstein bleibt die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte weiterhin hoch. Zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität soll der Einsatz von Bodycams die bisherigen Maßnahmen ergänzen und die Gewaltanwendung gegen Polizisten sowie gegen Dritte effektiv reduzieren. In bestimmten Einsatzsituationen der Polizei ist häufig ein hohes Maß an Aggressivität und emotionaler Betroffenheit von Bürgern zu beobachten. In solchen Fällen kann die Nutzung einer Bodycam deeskalierend wirken, wodurch sie nicht nur der Eigensicherung der Beamten dient, sondern auch den Schutz Dritter vor körperlicher Gefahr gewährleistet.

Der Landtag hat bereits im Februar 2022 eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams geschaffen (§ 184a LVwG). Am 22. Mai 2024 wurde diese dahingehend ergänzt, dass nun auch der Einsatz in Wohnungen erlaubt ist. Innenministerin Sütterlin-Waack erklärte dazu: „Ich freue mich sehr, dass wir den Weg für die ergänzende Vorschrift freigemacht haben. Häusliche Gewalt ist ein Hauptgrund für Polizeieinsätze in Wohnungen und birgt oft ein erhebliches Konfliktpotenzial. Der Opferschutz ist in Fällen von häuslicher Gewalt das Hauptziel und war daher der Grund für unsere Gesetzesinitiative. Gerade in Wohnungen können die Kameras eine gezielte deeskalierende und schützende Wirkung entfalten.“

Bis 2025 sollen alle Polizeidirektionen ausgestattet sein

Vor Beginn einer Aufnahme muss die polizeipflichtige Person grundsätzlich mündlich darüber informiert werden. Bei Gefahr im Verzug muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Die Aufnahmegeräte verfügen zudem über einen „Prerecording“-Modus, bei dem der Monitor des Gerätes ein Bild anzeigt und eine Aufzeichnung stattfindet. Diese wird jedoch nach spätestens zwei Minuten überschrieben, sofern der Aufnahmemodus nicht aktiviert wird.

Die Aufnahmen der Bodycams werden auf den Dienststellen auf einen Server übertragen und anschließend von der Kamera gelöscht. Sie bleiben für 35 Tage auf dem Server gespeichert und können zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als Beweismittel genutzt werden. Bis Mitte 2025 sollen alle Polizeidirektionen ausgestattet sein, insgesamt wurden rund 800 Geräte für die Landespolizei angeschafft.

Photo Credits: AdobeStock_193309654

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