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Haushalt 2023 schließt mit positivem Jahresergebnis

Erträge aus Gewerbesteuern auf Rekordhoch

Einnahmen in Höhe von 1.104 Millionen Euro und Ausgaben in Höhe von 1.092 Millionen Euro führten dazu, dass die Hansestadt Lübeck in 2023 ein positives Jahresergebnis von 12,5 Millionen Euro im Haushalt erzielte. Während die Ausgaben kontinuierlich steigen, wachsen die Einnahmen deutlich langsamer.

Die inflationsbedingt steigenden Aufwendungen konnten insbesondere durch die Gewerbesteuer mit 158 Millionen Euro (Vorjahr 154 Millionen Euro) gerade noch aufgefangen werden. Allerdings musste schon zu Beginn 2024 für das aktuelle Jahr eine Reduzierung von Finanzausgleichsmitteln durch das Land Schleswig-Holstein zur Kenntnis genommen werden, was sowohl die Prognose für 2024 verschlechtert, als auch die Planung 2025 mit engen Vorgaben belegen wird. Rund 26 Millionen Euro müssen bereits im laufenden Haushalt für 2024 zusätzlich erwirtschaftet bzw. eingespart werden.

Im Jahr 2023 hat die Hansestadt Lübeck weiterhin den Investitionsstau deutlich reduziert, dafür aber mehr Kredite aufgenommen. An dem Ziel Schulden abzubauen wird weiterhin festgehalten, wenn auch die eigenen Möglichkeiten dafür enger werden. Die Eigenkapitalquote konnte bei 19 Prozent minimal gesteigert werden.

Investitionen in Schulen und Verkehrstruktur

Bürgermeister Jan Lindenau betonte: „Die Investitionen im Jahr 2023 waren sinnvoll und notwendig, um die städtische Infrastruktur zukunftsfähig zu machen. Dafür wurden die Kreditaufnahmen um 24 Millionen Euro erhöht. Auch im Jahr 2024 setzen wir weiter auf Investitionen in Schulen und die Verkehrsinfrastruktur. Angesichts einer schwächer werdenden Konjunktur werden wir jedoch Prioritäten setzen müssen, um die verfügbaren Finanzmittel gezielt einzusetzen. Neue Wunschprojekte mit zusätzlichen laufenden Ausgaben werden zunehmend schwieriger umsetzbar.“

Die endgültigen Zahlen und Erläuterungen zum Jahresabschluss werden in Kürze online unter www.luebeck.de/haushalt verfügbar sein. Der vollständige und endgültige Jahresabschluss wird nach Prüfung durch die Bürgerschaft festgestellt und anschließend veröffentlicht.

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