Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

„So einen Murks bezahle ich nicht“ – wenn der Chef mit der Arbeit unzufrieden ist, macht er manchmal die Rechnung auf: „Du arbeitest nicht ordentlich, also bezahle ich dir weniger!“ Darf er das so einfach?

Darf mein Chef mir eindach mein Gehalt kürzen?

Selbst wenn der Chef es so gerne möchte: So einfach ist das nicht möglich. Denn es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem der Lohn festgelegt ist (entweder direkt oder mit Verweis auf einen Tarifvertrag). Das kann der Chef nicht einseitig ändern. Darin ist der Mitarbeiter auch verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu arbeiten.

Gekürzt werden darf das Gehalt nur, wenn der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum schlechte Arbeit leistet. Der Chef muss ihn darauf hinweisen und die Möglichkeit zur Verbesserung geben. Erst dann kann er darüber nachdenken, das Gehalt zu kürzen, wenn der Betriebsrat informiert wurde.

Manchmal ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass manche Teile des Lohns an der Leistung hängen. Da kann tatsächlich relativ schnell gekürzt werden. Wenn es vereinbart ist, kann man auch Minusstunden mit Lohnabzug vergelten.

Und wenn der Mitarbeiter einen Schaden angerichtet hat? Dann kommt es darauf an, ob das trotz sorgfältiger Arbeit passiert ist oder ob der Mitarbeiter fahrlässig war. Denn nur dann könnte der Chef den Schaden mit dem Gehalt verrechnen.

In ganz engen Grenzen kann der Chef auch dem Mitarbeiter Gehalt streichen, wenn es dem Betrieb finanziell so schlecht geht, dass er kurz vor der Pleite steht. Dann müssen aber auch alle Mitarbeiter gleichermaßen von der Gehaltskürzung betroffen sein, nicht nur ein Einzelner.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 05/2022
Magazin: piste 06/2022
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