Ein neuer und ein alter Führerschein in einer Hosentasche.

“Führerschein gegen Fahrschein” fortgeführt

Tausche deinen Führerschein

Im Jahr 2022 startete die Hansestadt Lübeck die Aktion “Fahrschein gegen Führerschein“. Diese bot den Bewohner der Stadt die Möglichkeit, ihren Führerschein gegen ein Jahres-Abo für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf dem Lübecker Stadtgebiet einzutauschen. Die Aktion war ein voller Erfolg, da bereits nach nur vier Monaten alle 500 verfügbaren Tickets eingetauscht worden waren.

Die Aktion hat in der Bevölkerung das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität gestärkt und die Verkehrswende vorangetrieben. Die positive Bilanz der Aktion hat die Stadtverwaltung dazu bewegt, eine Verlängerung der Aktion mit weiteren 500 ÖPNV-Jahresabos zu planen. Diese sollen nun als Teil des deutschlandweiten Deutschlandtickets angeboten werden.

Die Möglichkeit, deutschlandweit den ÖPNV zu nutzen, bietet einen erhöhten Anreiz, den eigenen Führerschein abzugeben. Denn das Ziel der Aktion ist es, Anreize für das Fahren mit Bus und Bahn zu schaffen und somit einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Alle Lübecker, die ihren Führerschein abgeben und auf den ÖPNV umsteigen wollen, werden zu wichtigen Botschafter und Multiplikator einer umweltfreundlichen Mobilität.

Die Beratung im Bauausschuss hat bereits stattgefunden, die endgültige Entscheidung über die Verlängerung des Modellversuchs wird am 28. März in der Hauptausschusssitzung der Politik fallen. Die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses erfolgt als Gemeinschaftsarbeit der Bereiche Ordnungsamt und Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck sowie des Stadtverkehrs Lübeck.

Um ein Jahresticket zu erhalten, müssen Interessierte ihren Führerschein im Original zusammen mit einer Verzichtserklärung, einer Kopie des Personalausweises sowie dem Bestellschein für die Fahrkarte abgeben. Die Unterlagen werden anschließend von der Fahrerlaubnisbehörde geprüft. Stimmen der Name auf Führerschein, Ausweis und Verzichtserklärung überein und liegt keine anderweitige Einschränkung vor (z.B. Führerscheinverlust durch Vergehen o.ä.), erhält der Stadtverkehr eine entsprechende Benachrichtigung. Dieser stellt dann die monatliche Abo-Karte zur Verfügung. Abschließend wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis ab dem nächsten 1. des Monats, ab dem die Abo-Karte genutzt werden kann, für ungültig erklärt.

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Adresse: Lübeck
Website: luebeck.de

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