Ein Fischerboot auf dem Meer wird von einem Schwarm Möwen verfolgt.

Krabbenfischerei in Nord- und Ostsee

Krabben- und Muschelfischerei vor dem Aus

Das am 21. Februar 2023 von der EU-Kommission vorgelegte umfangreiche Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors stößt bei Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf Kritik. In einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordern die beiden Länder den Bund auf, sich für den Fortbestand und die Interessen der Fischerei einzusetzen. Konkret geht es um den “Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei”, der mobile grundberührende Fanggeräte in allen FFH-Gebieten bis 2024 und in allen übrigen Meeresschutzgebieten bis 2030 verbieten möchte.

Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz betont, dass ein Verbot unverhältnismäßige Folgen nach sich ziehen und unweigerlich das Aus für viele Erwerbsbetriebe an Nord- und Ostsee bedeuten würde. Insbesondere die traditionelle, identitätsstiftende Krabbenfischerei und die Miesmuschelwirtschaft seien betroffen. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus kritisiert das Maßnahmenpaket: Kein anderer Mitgliedstaat habe so große Anteile seines Hoheitsgebietes zu Meeresschutzgebieten erklärt wie Mecklenburg-Vorpommern. Ein pauschales Verbot bestimmter Fischereien dürfe nicht zum Zusammenbruch der Küstenfischerei führen.

Beide Länder fordern einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung der Ressourcen. Sie betonen, dass eine zukunftssichere Küstenfischerei nur möglich ist, wenn diese sich weiterhin entwickeln und den Herausforderungen des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden kann. Die Fischerei leiste einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit in Deutschland und der EU, sei Kulturgut und Tourismusmagnet.

Das deutsche Programm zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wurde Ende letzten Jahres von der EU-Kommission genehmigt. Ziel des Programms ist es, die Fischerei in Deutschland zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten, unter anderem durch eine Verbesserung der Nachhaltigkeit von Fischereitätigkeiten und eine Stärkung des Meeresschutzes. Ein pauschales Verbot bestimmter Fischereien konterkariert die bisherigen Anstrengungen ebenso wie die Programmziele, noch bevor die Umsetzung überhaupt richtig angelaufen ist.

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Adresse: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

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