Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

Im Verhältnis zwischen Chef und Mitarbeiter gibt es einige Fallstricke und rechtliche Fragen. Viele sind in verschiedenen Teilen des Arbeitsrechts verborgen. Einige klären wir hier auf.

Was gehört in den Arbeitsvertrag?

Für den Anfang genügt ein Handschlag und rein rechtlich muss es keinen Arbeitsvertrag geben. Aber eine schriftliche Fixierung ist für beide Seiten sinnvoll. Gesetzlich festgelegt ist nichts, aber wenn ein Vertrag aufgesetzt wird, sollten folgende Punkte aufgeführt werden: Beginn des Arbeitsverhältnisses, Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, Arbeitsentgelt in Höhe, Zusammensetzung und Fälligkeit, vereinbarte Arbeitszeit, Dauer des Urlaubs, Kündigungsfristen. Bei einem befristeten Vertrag muss das genaue Ende des Arbeitsverhältnisses im Vertrag stehen. Wenn einzelne Punkte dem Gesetz oder einem allgemeinen Tarifvertrag widersprechen, dann gilt automatisch die für den Arbeitnehmer günstigere Variante.

Schadet ein bisschen Cafeteria-Tratsch?

Der kurze Schwatz am Kaffee-Automaten oder in der Mittagspause erfüllt wichtige soziale Aufgaben und kann dem Arbeitsklima nützlich sein. Chefs tun gut daran, ihren Mitarbeitern diese kurzen Freiräume zu gönnen. Schwierig wird es aber, wenn aus dem Pausen-Tratsch bösartiger Klatsch oder fiese Gerüchte werden. Und die können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wer absichtlich falsche Behauptungen über Kollegen oder den Chef verbreitet, kann wegen übler Nachrede belangt werden und unter Umständen fristlos gekündigt werden. Außerdem hat es auch noch eine strafrechtliche Komponente: Es drohen Freiheits- oder Geldstrafen. Übrigens auch für Chefs, wenn sie Falsches über Mitarbeiter behaupten.

Hafte ich, wenn ich etwas kaputt mache?

Schnell ist der Kaffee über den Firmen-Laptop verkippt oder beim Kunden ist ein Schaden angerichtet – wer haftet, wenn im Job etwas kaputt geht? Es gilt die alte Juristenweisheit: Es kommt drauf an. Wer aus Versehen etwas beschädigt, muss nichts zahlen. Wenn man es eigentlich besser wissen sollte, aber die Sorgfalt vermissen ließ, dann ist es fahrlässig – in solchen Fällen wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, wobei mehrere Faktoren bestimmen, wieviel es im Einzelnen ist. Der Chef haftet auch mit, wenn der Mitarbeiter nicht ordentlich eingewiesen wurde. Bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter selber, wie es auch im Leben außerhalb des Arbeitsverhältnisses gilt.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 02/2019
Magazin: piste 03/2019
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