Die Mole mit Leuchtturm von Travemünde, im Hintergrund das Maritim-Hotel und der Strand

Grünstrand Travemünde – Was ist alles erlaubt?

Politik entscheidet über künftige Nutzung

Mit sechs statt nur zwei Grillplätzen und klaren Regeln setzte die Kurverwaltung Travemünde mit Beginn der Saison 2019 das neue Konzept zur Nutzung der Liegeweise auf dem Grünstrand an der Kaiserallee um. Im Verlauf der Saison 2019 stellte der Kurbetrieb Travemünde fest, dass es durch die Umsetzung des Konzeptes zu einer deutlichen Verbesserung der Situation auf der Liegewiese gekommen war. Beschwerden von Anwohnern und Besuchern der Liegewiese und der umliegenden Bereiche waren gegenüber der Saison 2018 erheblich zurückgegangen.

Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie das Grillen auf dem Grünstrand verboten war, wird das Angebot in der aktuellen Saison wieder stark angenommen. Insbesondere bei sommerlicher Witterung und der derzeitigen Ferien, ist der Grünstrand wieder ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche und Familien.

Seit 2019 kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Einhaltung der ausgeschilderten Nutzungsregeln. Trotzdem kommt es in der Wahrnehmung von Ortsansässigen und Gästen zu zahlreichen Verstößen.

Was alles erlaubt ist – und was nicht

„Auch wenn einige das nicht gerne hören, ist vieles von dem, was jetzt als Beispiel für Ordnungsverstöße angeführt wird, schlicht erlaubt“, betont Senator Ludger Hinsen. „Bisher konnten nur vereinzelt Verstöße festgestellt werden. Die Einsatzzahlen sind mit denen der Jahre 2020 und 2021 vergleichbar. Dabei handelt es sich nach Aussagen der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes zumeist um Ruhestörung, Geruchsbelästigung durch das Grillen sowie vermeintliches Zelten.“ Denn:

  • Das Grillen ist erlaubt.
  • Das Schächten von Tieren ist verboten, das Aufhängen von Grillfleisch an Bäumen jedoch grundsätzlich nicht – Bei den angeblich auf Fotos zu sehenden Därme handelte es sich um Bratwürste.
  • Das Übernachten in Zelten ist verboten, das in Schlafsäcken nicht. Das Übernachten in Strandmuscheln ist ein Grenzfall.
  • Ruhestörender Lärm durch laute Musikanlagen etc. ist verboten, kommt aber im Vergleich zu anderen Hotspots in der Stadt eher selten vor. Wenn größere Gruppen sich versammeln, kann das schon einmal zu lauten Gesprächen führen, aber auch das ist – von Extremfällen abgesehen – nicht verboten.

Mit Ausnahme der körperlichen Auseinandersetzung vom 24. Juli 2022 verzeichnet die Polizei keine herausragenden Einsatzanlässe. Die Einsatzsituation am Grünstrand von Travemünde stellt polizeilich keinen Gefahren- oder Kriminalitätsschwerpunkt dar.

Lösungsansätze sollen noch in diesem Monat diskutiert werden

Aufgrund der zahlreichen Beschwerden trafen sich heute auf Einladung des Senators Vertreter:innen der Polizei, des Kurbetriebs, des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Lübecker Fraktionen, um die Situation und Möglichkeiten zu erörtern. „Grundsätzlich muss im Rahmen der aktuellen Diskussion seitens der Politik entschieden werden, wie der Grünstrand künftig genutzt werden soll, mit oder ohne Grillangebot“, so Hinsen.

In Folge des Gesprächs sollen Lösungsvorschläge noch im August in den politischen Gremien erörtert werden. Einer möglichen Satzungsänderung müsste dann die Bürgerschaft zustimmen.

Photo Credits: stock.adobe.com – spuno

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