Tierheim

Neues aus dem Tierheim KW17

Katzen-Kastrationsaktion Frühjahr 2024 und die Notwendigkeit einer Katzenschutz-Verordnung

Jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst, startet in Schleswig Holstein eine Kastrationsaktion. Dabei geht es darum, frei lebende, herrenlose Katzen einzufangen, zu kastrieren und die Tiere dann wieder in ihrem angestammten Revier frei zu lassen. Bei dieser Aktion handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.

Eingesetzt werden Spendengelder der Verbände sowie Gelder von Land und Kommunen. Die teilnehmenden Tierärzte*innen, verzichten auf einen Teil ihres Honorars, um ihren Beitrag zum Tierschutz zu leisten. Ziel dieser Aktion ist die Reduzierung unserer einheimischen Straßenkatzenpopulation und somit auch eine Verringerung des Katzenelends in unseren Städten und Gemeinden.

Dem Tierschutzverein Lübeck ist es in diesem Frühjahr gelungen, innerhalb von 2 Wochen 22 Straßenkatzen einzufangen. Die Ergebnisse der tierärztlichen Untersuchungen sind beispielhaft für die Situation herrenloser Katzen. Vier der gefangenen Tiere benötigten dringend eine Zahnsanierung, 6 Kater waren FIV positiv (ein immunsuppressiver Virus, der vergleichbar ist mit dem HIV Virus beim Menschen) und 4 Katzen waren tragend.  Letztere müssen nun im Tierheim verharren, bis sie ihre Kitten groß gezogen haben. Danach können die Mütter kastriert und wieder in die Freiheit entlassen werden.

400 Katzen jedes Jahr

Das Tierheim Lübeck nimmt jedes Jahr an die 400 Katzen im Tierheim auf. Der absolut größte Teil davon sind Fundkatzen. Jedes Jahr erneut, erreichen uns im Sommer und Frühherbst weit über 100 verwaiste Katzenwelpen, die in Gartenhütten, am Wegesrand unter einem Busch und sonstigen Orten aufgefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Jungtiere nicht selten das Ergebnis von Verpaarungen zwischen Straßenkatzen und privaten Freigängerkatzen sind. Aus diesen Gründen braucht die Stadt Lübeck eine Kastrations- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Privatkatzen, denen Freigang gewährt wird! 

Zusammenfassend spricht man dabei von einer Katzenschutz Verordnung. Eine Maßnahme die bereits in über 800 Städten und Kommunen in ganz Deutschland umgesetzt wurde. Auf diese Weise können Fundkatzen im Tierheim schneller und häufiger wieder ihrem Besitzer zugeordnet werden und die jährliche Flut von Katzenkitten wird deutlich nachlassen. Um die Kastration der Straßenkatzen kümmern sich weiterhin die Tierschutzvereine und das Land Schleswig Holstein. Eine Kastrationspflicht für Freigänger zu verabschieden, liegt in den Händen der Politik.

Photo Credits: AdobeStock_259831024

Adresse: Resebergweg 20, 23569 Lübeck
Telefon: 0451 / 30 69 11
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