reetdach

Feuerwerk Abbrennverbot an Reetdächern

Allgemeinverfügung zum Jahreswechsel

Die Gemeinde Stockelsdorf hat zum Jahreswechsel (31.12.2023 bis 01.01.2024) eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Häuser im Gemeindegebiet verbindlich festlegt.

Die aufgeführten Adressen umfassen besonders brandgefährdete Gebäude, die aufgrund ihrer Dacheindeckung mit Reet als besonders anfällig für Brände gelten. Die Allgemeinverfügung, die unter anderem die genannten Maßnahmen enthält, ist als Anlage auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de veröffentlicht und einsehbar. Es ist wichtig zu betonen, dass das Verbot gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz von dieser Allgemeinverfügung unberührt bleibt. Gemäß dieser Bestimmung ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie anderen besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Holz- oder Fachwerkhäusern oder Anlagen wie Tankstellen grundsätzlich untersagt.

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Adresse: 23617 Stockelsdorf
Website: www.stockelsdorf.de

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