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Feuerwerksregelungen zum Jahreswechsel

Knallen in der Hansestadt

In Lübeck startet jedes neue Jahr mit einer Debatte über das Zulassen von Feuerwerken. Auch in diesem Jahr an Silvester bleiben die allgemeinen Regelungen für das Knallen unverändert. Ziel ist eine ausgewogenen Regelung, die sowohl die festliche Tradition respektiert als auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt.

Pyrotechnische Produkte der Klasse II (Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Fontänen, Batterien) dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren aufbewahrt und gezündet werden. Die Vorschriften der Sprengstoffverordnung sind zu beachten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist am 31. Dezember und 1. Januar untersagt. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Sicherheitsabstand 200 Meter, während für andere Feuerwerkskörper ein Abstand von 25 bis 30 Metern empfohlen wird.

Um die Bürger zu informieren, hat die Stadt Karten veröffentlicht, die sensible Gebiete und erforderliche Abstände anzeigen. In weiten Teilen der Innenstadt ist das Abschießen von Raketen untersagt. Die Karten sind auf der Website www.luebeck.de/silvester abrufbar.

Die Stadtverwaltung betont regelmäßig, dass Verstöße verfolgt werden. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen.

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Adresse: Hansestadt Lübeck
Website: www.luebeck.de

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