Balkonkraftwerke im Garten.

Vereinfachtes Verfahren für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke kommen in Runde 2

Die Hansestadt Lübeck setzt ihr erfolgreiches Förderprogramm für Balkonsolaranlagen fort und vereinfacht dabei das Verfahren, um noch mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Nachdem das erste Förderprogramm im Januar große Resonanz fand, wurde das Budget deutlich erhöht und der Antragsprozess noch benutzerfreundlicher gestaltet.

Senator Hinsen betont: “Dieses Mal wird nur ein einziges Formular benötigt, das online innerhalb weniger Minuten ausgefüllt werden kann.” Im Gegensatz zum zweistufigen Verfahren im Januar wird der Antrag diesmal erst nach dem Kauf und der Installation der Balkonsolaranlage gestellt. Damit reagiert die Hansestadt Lübeck auf das Feedback und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. Das Förderprogramm endet, sobald die Mittel erschöpft sind, spätestens jedoch am 30. November 2023. Sobald abzusehen ist, dass die Fördermittel aufgebraucht werden, wird die Verwaltung erneut darüber informieren.

Eine Balkonsolaranlage oder ein Balkonkraftwerk besteht aus ein bis drei Photovoltaikmodulen, die beispielsweise auf dem Dach, im Garten, am Balkon oder an anderen sonnigen Orten angebracht werden können und den erzeugten Strom direkt in die Wohnung liefern. Dadurch kann die Stromrechnung unter günstigen Bedingungen um 200 Euro pro Jahr gesenkt werden. Im Gegensatz zu größeren Dachanlagen eignen sich Balkonsolaranlagen auch für Mieter, da nur wenig Platz benötigt wird.

Es ist zu beachten, dass die Anlagen gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber (TraveNetz) angemeldet werden müssen. Auch das Verfahren bei TraveNetz wurde deutlich vereinfacht und digitalisiert. Der gesamte Prozess läuft nun automatisiert über das TraveNetz-Einspeiseportal ab, sodass die Anmeldung sofort erfolgen kann. Falls noch ein alter Zähler vorhanden ist, muss dieser ausgetauscht werden, jedoch kann die Anlage bereits vor dem Zählertausch in Betrieb genommen werden. Alle relevanten Informationen sowie weitere Antworten sind auf der Website von TraveNetz zu finden.

Darüber hinaus sollten die Bürgerinnen und Bürger ihre Vermieter und, sofern sie in Erhaltungssatzungsgebieten wohnen, die Stadtbildpflege bezüglich der Installation der Anlagen konsultieren. Es ist zu erwarten, dass sich mit zukünftigen gesetzlichen Erleichterungen, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten werden, einiges ändern wird. Wenn zum Beispiel bereits heute eine 800-Watt-Anlage gewünscht wird, obwohl bisher nur 600 Watt erlaubt sind, kann ein System mit flexiblem Wechselrichter erworben werden. Dieser liefert derzeit 600 Watt, kann aber umgestellt werden, sobald sich die Gesetzeslage ändert.

Photo Credits: Fraktion

Website: luebeck.de

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