Ein Mann hält ein Geschenk in die Kamera, daneben sind 2 Lübeck-Gutscheine.

Ein “Danke” an die Mitarbeiter!

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50€ steuerfrei

„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ – dieser Satz gilt nicht nur im privaten Bereich. Auch im Geschäftsleben gehören kleinere Mitbringsel oder das ein oder andere Geschenk dazu. Was viele nicht wissen: Als Arbeitgeber kann man sogar Steuern sparen, wenn man seine Mitarbeiter beschenkt.

„Steuerfreier Sachbezug“ heißt diese Einrichtung – und das sind pro Mitarbeiter und Monat 50 Euro, die man als Arbeitgeber seinem Mitarbeiter als Wertschätzung zukommen lassen kann, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Wichtig ist nur: Es darf sich nicht um Geld handeln und der Mitarbeiter darf sich das Geschenk auch nicht ausbezahlen lassen.

Typische Geschenke dieser Art sind zum Beispiel Tankgutscheine oder Zuschüsse zum Kantinenessen. Aber auch alle anderen Geschenke gehören zu den Sachbezügen. Auch Warengutscheine können verschenkt werden, da das aber ziemlich nah am „echten“ Geld ist, gibt es da erhebliche Einschränkungen. So dürfen die Gutscheine nur regional oder für eine bestimmte  

Produktkategorie eingelöst werden. Wie beispielsweise der Lübeck-Gutschein, der nur in der Hansestadt Lübeck eingelöst werden kann.

Ein Vorteil der Gutscheine: Die Mitarbeiter können ihre monatlichen Zuweisungen sogar ansparen und damit den Kauf einer größeren Anschaffung finanzieren. Und das alles vom Chef bezahlt – so bindet man gute Mitarbeiter!

Zu besonderen Anlässen kann man sogar noch einen drauflegen: Wenn es einen persönlichen Bezug gibt, wie zum Beispiel Geburtstag, Beförderung oder Dienstjubiläum, dann gilt eine Freigrenze von 60 Euro. Allgemeine Anlässe, wie ein Firmenjubiläum oder die Weihnachtsfeier gehören allerdings nicht dazu.

Wer seinen Mitarbeitern also nicht nur durch warme Worte zeigen möchte, wie sehr er sie wertschätzt, der kann ihnen etwas schenken. Und solche Geschenke kommen besser an als Gehaltserhöhungen oder Prämien, die häufig nur nebenbei zur Kenntnis genommen werden. Hier ist es etwas, das direkt vom Chef kommt – und das kommt immer gut an.

Lübeck Gutschein

So belohnt man seine Mitarbeiter

Arbeitgeber können ihre Wertschätzung gegenüber der Leistung ihrer Mitarbeiter gern mal mit einem Geschenk ausdrücken! Wenn die Mitarbeiter merken, dass ihre Arbeit auch „außer der Reihe“ honoriert wird, dann prägt sich das ein. Dabei ist der Lübeck-Gutschein eine gute Möglichkeit, einfach und unbürokratisch den Mitarbeitern zu danken, ohne die rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber außer Acht zu lassen – ob regelmäßig oder einmalig.

Eine Gehaltserhöhung oder Prämie kostet häufig mehr als das, was schließlich bei den Beschäftigten ankommt. Außerdem „versickert“ das Geld oft unbemerkt auf dem Konto. Mit dem Lübeck-Gutschein verschafft man seinen Mitarbeitern als Chef einen direkten und nachvollziehbaren Nutzen. Monatlich stehen dabei bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter als steuerfreier Sachbezug zur Verfügung.

Mit dem Arbeitgeber-Tool lassen sich die notwendigen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in einem Arbeitsgang mit der Aufladung der Karte einfach und bequem erledigen.

So dankt man seinen Mitarbeitern

Mit dem Lübeck-Gutschein zeigt man seinen Mitarbeitern direkt und persönlich, wie sehr ihre Arbeit geschätzt wird. Das erhöht die Bindung zum Unternehmen. Die Beschäftigten können den steuerfreien Sachbezug nach ihren eigenen Wünschen ausgeben, das Geld bleibt in der Region und kommt über kurz oder lang allen zu Gute. Ob als einmalige Prämie oder als regelmäßige Zuwendung: das Dankeschön kommt an.

– direkte Motivation und Ausdruck von Wertschätzung
– erhöht die Bindung zum Unternehmen
– dem Mitarbeiter bleibt überlassen, wie er den Gutschein nutzt
– geeignet für regelmäßige oder einmalige Prämien

Ein weißes Geschenk mit einer rosaroten Schleife.

So einfach ist die Handhabung

Das Arbeitgeber-Tool des Lübeck-Gutscheins hilft intuitiv bei der Verwaltung der steuerfreien Sachbezüge. Der Gutschein kann regelmäßig oder einmalig aufgeladen werden. Das Tool kann ganz einfach in die betrieblichen Abläufe eingebunden und die Aufzeichnungsfunktion für die Verwaltung genutzt werden. So können ganz unbürokratisch und trotzdem gut dokumentiert die Sachbezüge zur Motivation genutzt werden.

– Arbeitgeber-Tool zum Aufladen und Verwalten der Sachbezüge
– einfaches Einbinden in betriebliche Abläufe möglich
– Dokumentation und Aufzeichnung problemlos abrufbar
– Datenverarbeitung rechtlich sicher in Deutschland

Ein Lübeck-Gutschein steht schief.

Photo Credits: Lübeck-Gutschein, stock.adobe: Korn V. | Luca Schalk

Adresse: Einlösbar in Lübeck
Website: luebeck-gutschein.de
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