Für einige Unternehmen ist es eine Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dies ist Teil des gesetzlichen Inklusionsgedankens und soll dazu beitragen, dass Menschen mit Einschränkungen am Arbeitsmarkt teilhaben können.
Um sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen, müssen sie die Agentur für Arbeit über die Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen informieren. Dazu müssen sie einen Anzeigenvordruck ausfüllen und bei der örtlichen Arbeitsagentur einreichen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Für Betriebe, die im Jahr 2022 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten, ist diese Anzeige verpflichtend. Auch Unternehmen, die im Jahr 2022 von Kurzarbeit betroffen waren, müssen die Anzeige einreichen.