Zwei Polizisten stehen neben ihrem Polizeiauto mit dem Rücken zur Kamera.

Mit dem Luftgewehr durch die Altstadt

Alkoholisiert und Bewaffnet

Am Dienstag, den 14. Februar, wurden an einer Bushaltestelle in der Wahmstraße zwei Männer im Alter von 39 und 42 Jahren von Polizeibeamten des 2. Polizeireviers kontrolliert. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Männer ein Luftdruckgewehr bei sich hatten und dieses auch bereits benutzt hatten. Die Waffe wurde daraufhin sichergestellt.

Die ersten Ermittlungen ergaben, dass die beiden Männer gegen 22:00 Uhr zu Fuß durch die Lübecker Innenstadt gegangen waren und dabei mehrfach mit dem Luftgewehr in die Luft geschossen hatten. Zu diesem Zeitpunkt waren nur wenige Passanten unterwegs, so dass keine konkrete Gefährdung oder Verletzung von Personen zu verzeichnen war. Schließlich hatten sie das Gewehr auf ihrem Schoß, als sie von den Polizeibeamten kontrolliert wurden.

Bei der weiteren Untersuchung des Sachverhalts stellten die Beamten fest, dass beide Männer erheblich alkoholisiert waren. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille für den 42-Jährigen und einen Wert von 4,23 Promille für den 39-Jährigen, der sich als Besitzer des Gewehres herausstellte. Zudem konnte dieser einen “Kleinen Waffenschein” vorweisen. Bei der Durchsuchung der Personen fanden die Beamten außerdem Munition und eine Zielvorrichtung für das Gewehr.

Um eine weitere Gefährdung auszuschließen, wurde die Waffe in Verwahrung genommen. Gegen die beiden Lübecker wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, insbesondere wegen des verbotenen Führens und Schießens in der Öffentlichkeit. Die zuständige Ordnungsbehörde wird von diesem Vorfall in Kenntnis gesetzt und kann eine außerordentliche Prüfung der Zuverlässigkeit anordnen und den “Kleinen Waffenschein” einziehen.

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