Eine Karte der Innenstadt von Lübeck, großteils rosa eingefärbt mit besonderen Gebäuden farblich markiert

Böllerverbote in der Lübecker Innenstadt

Wo nicht geknallt werden darf

An Silvester werden jedes Jahr pünktlich zum Jahreswechsel unzählige Raketen zum Himmel geschossen. Das neue Jahr wird mit einem Silvesterfeuerwerk begrüßt. Dabei reicht die Bandbreite vom einfachen Böller bis zur aufwendigen, teuren Rakete, die ausgefallene Muster am Himmel zeichnet. Auch Feuerwerkskörper unterliegen Modetrends. Schöner, bunter und mit immer mehr Schwarzpulver und Glitzereffekt gefüllt, soll das Feuerwerk für jedermann sein.

Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Die pyrotechnischen Erzeugnisse der sogenannten Klasse II dürfen nur am 31. Dezember sowie am 1. Januar aufbewahrt und verwendet werden. Berechtigt dazu sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Klasse II gehört Silvesterfeuerwerk wie beispielsweise Raketen, Böller, Fontänen, Batterie.

Verbotszonen um sensible Gebäude

In diesem Zusammenhang weist die Hansestadt Lübeck nochmals und ausdrücklich auf die Sprengstoffverordnung hin. Danach ist das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände in unmittelbarer Nähe von besonderen Gebäuden am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Zu diesen Gebäuden gehören Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindlichen Gebäude oder Anlagen. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen wird ein Abstand von 200 Metern zu Grunde gelegt, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern. Hintergrund der Verordnung ist die Tatsache, dass es in den letzten Jahren vermehrt zu Bränden infolge von fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern kam.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen. Ergänzend betont Senator Ludger Hinsen: „Bitte seien Sie in diesem Jahr besonders zurückhaltend mit dem Feuerwerk. Ihre Gesundheit, das Klima und nicht zuletzt unsere Tiere werden es Ihnen danken.“

Weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen in der Lübecker Innenstadt und Schutzgebieten sind online abrufbar unter www.luebeck.de/silvester

Photo Credits: Hansestadt Lübeck

Adresse: Hansestadt Lübeck, Breite Str. 62, 23552 Lübeck
Website: www.luebeck.de
Youtube: Hansestadt Lübeck

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