Eine Gruppe Fahrradfahrer ist im urbanen Raum auf einer Straße unterwegs. Rechts davon ist eine Rechtsabbiegerspur frei.

Geänderter Versuch: Fackengrube 2.0

Radfahrer müssen wieder auf den Radweg

Der im Juli begonnene Verkehrsversuch Fackenburger Allee geht in die nächste Runde. Ende Dezember startet das Projekt in die zweite Versuchshälfte. Ab diesem Zeitpunkt werden Radfahrende wieder auf den ursprünglichen Radweg geführt. Die bis dahin geteilte Rad- und Busspur darf dann ausschließlich vom Personennahverkehr sowie von Taxis befahren werden. Zur Vorbereitung der zweiten Projektphase finden in der Krempelsdorfer und Fackenburger Allee vom 5. bis voraussichtlich 18. Dezember 2022 Markierungsarbeiten statt.

„Bereits durch die erste Projekthälfte konnten wir viele Daten und Erkenntnisse zur Verkehrssituation in der Fackenburger Allee sammeln“, sagt Bausenatorin Joanna Hagen. „Diesen Kenntnisstand wollen wir mit der zweiten Versuchsphase erweitern. Durch den direkten Vergleich beider Zeiträume erhoffen wir uns aussagekräftige Ergebnisse darüber, wie wir die Strecke auch dauerhaft sicherer und klimafreundlicher gestalten können“, so Bausenatorin Joanna Hagen.

Die neue Verkehrsführung und Regeln gelten bis zum 31. März 2023 – dann endet der Verkehrsversuch Fackenburger Allee.

Vorbereitung bereits im Dezember

In Vorbereitung auf die zweite Versuchshälfte werden die Verkehrsschilder umgebaut, die Markierungen geändert und die Blumenkästen umgesetzt. Insgesamt sind acht Werktage für die Vorbereitungsmaßnahmen eingeplant – pro Fahrtrichtung vier Tage. Die Arbeiten beginnen am 5. Dezember und sind voraussichtlich am 18. Dezember abgeschlossen. Sie können sich jedoch witterungsbedingt verzögern. Um die Verkehrssicherheit auch während der Arbeiten zu gewährleisten, kann es punktuell zu kleineren Einschränkungen kommen.

Das ändert sich in der zweiten Versuchshälfte

Die jeweils rechte Fahrspur ist während der zweiten Projektphase allein für den Personennahverkehr vorgesehen und darf somit ausschließlich von Linienbussen und Taxis genutzt werden. Anders als in der ersten Phase ist es Radfahrenden dann nicht mehr erlaubt, die Spur mitzubenutzen. Stattdessen werden sie wieder über den ursprünglichen Radweg geführt. Zum Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer wird der Radfahrstreifen mit Zaunelementen abgesichert. Alle weiteren Regelungen für den motorisierten Individualverkehr, wie das Verbot des Linksabbiegens, bleiben auch in der zweiten Versuchshälfte bestehen.

Zur umfassenden Information der Lübecker:innen wurde die Projektseite www.luebeck.de/verkehrsversuch sowie zur Kontaktaufnahme die E-Mail-Adresse verkehrsversuch@luebeck.de eingerichtet. Bürger:innen können auf diesem Weg ihre Fragen rund um das Projekt stellen und Auskünfte erhalten.

Photo Credits: Hansestadt Lübeck

Adresse: Hansestadt Lübeck, Breite Str. 62, 23552 Lübeck
Website: www.luebeck.de
Youtube: Hansestadt Lübeck

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