Radfahrer auf der Straße

Schutz-Streifen für den Rad-Verkehr

Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Der Radverkehr im Teutendorfer Weg zwischen Ivendorfer Landstraße und Travemünder Landstraße wird nach Angaben der Verwaltung sicherer. Ab Montag, dem 27. Mai 2024, wird auf der Südseite der Fahrbahn ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert, der mindestens 1,50 Meter breit ist, sofern die Fahrbahnbreite dies zulässt.

Einerseits sollen Radfahrer dadurch eine sichere Führung auf der Fahrbahn erhalten, andererseits sollen sie nicht unberechtigt auf dem Gehweg auf der Südseite fahren. Der Neubau eines Radwegs ist aufgrund der Engstelle am Bahnübergang Teutendorfer Weg nicht möglich. Die Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs in beide Richtungen auf der Nordseite des Teutendorfer Wegs wird aufgehoben. Um die Erreichbarkeit des REWE-Markts zu gewährleisten, dürfen Radfahrer aber weiterhin auf der Nordseite auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ in Gegenrichtung fahren.

Radfahrer haben somit die Möglichkeit, entweder auf der Fahrbahn zu fahren oder wie bisher den Gehweg auf der Nordseite zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass Radfahrer auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gemäß Straßenverkehrsordnung nur mit Schritttempo, etwa 10 Stundenkilometern, fahren dürfen. Die Beschilderung wird im Zuge der Markierungsarbeiten entsprechend angepasst. Um die Querungen an der Ivendorfer Landstraße und An der Bäk für Radfahrer zu verbessern, sollen außerdem zeitnah die Radwege markiert werden. Siedlergemeinschaft und Sportverein hatten seit Jahren die unklare Radwegführung in diesem Bereich kritisiert.

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