Landgraben

Der mittelalterliche Lübecker Landgraben

Funktionsweise dieser Landwehr bleibt unklar

Der mittelalterliche Landgraben, ergänzt durch Wälle wie die Schwedenschanze im Lauerholz, verkörpert die antike Landwehr, die Lübeck und andere Städte im Mittelalter nutzten, um ihr städtisches Vorfeld zu schützen. Die Errichtung des Landgrabens begann 1303, wahrscheinlich als Reaktion auf einen Überfall des askanischen Herzogs Otto im Jahr 1301, und zielte darauf ab, zahlreiche natürliche Gewässer in seinen Verlauf einzubeziehen. Einige dieser Gewässer verloren im Laufe der Zeit sogar ihre ursprünglichen Namen. Der Bau wurde um 1350 abgeschlossen.

Die genaue Funktionsweise dieser Landwehr bleibt unklar. Aufgrund ihrer beträchtlichen Länge konnte sie nicht vollständig besetzt werden und war lediglich in der Lage, den Ansturm von Feinden zu verzögern, nicht jedoch zu verhindern. Vermutlich lag ihre Funktion in der effektiven Markierung von Zollgrenzen. Besondere Sicherungen waren entlang wichtiger Straßen von Eutin am Tremser Teich, von Segeberg am Steinrader Damm, von Oldesloe am Moislinger Baum, von Hamburg am Krummesser Baum, von Ratzeburg und Mölln am Grönauer Baum sowie von Wismar bei Schlutup bekannt. Türme, darunter in Trems, Schlutup, Brandenbaum sowie am Grönauer und Krummesser Baum, dienten als Kontrollposten und standen Zeugnis für Auseinandersetzungen, beispielsweise 1506 mit den Mecklenburgern am Schlutuper Turm oder 1509 mit den Dänen am Tremser Turm. Das Lübecker Stadtmilitär besetzte diese Türme, und der letzte, der Turm am Grönauer Baum, wurde 1809 abgerissen.

Der Verlauf des Landgrabens erstreckt sich im Wesentlichen durch die heutigen Stadtteile St. Jürgen, St. Lorenz, Schlutup und St. Gertrud. Er führt von der Wakenitz über den Grönauer Baum bis zum Krummesser Baum, von dort nach Norden bis zum Moislinger Baum und weiter Richtung Osten nach Roggenhorst. Jenseits der Bundesautobahn 1 verläuft er Richtung Norden über den Steinrader Baum als Fackenburger Landgraben bis zum Tremser Teich, begleitet von einem Fußweg. Die Trave bildet im Norden die Grenze bis Schlutup.

Als Kulturdenkmal von besonderem landesgeschichtlichem Wert

Ab Schlutup durchquert der Landgraben den Schwarzmühlenteich entlang der sogenannten Schwedenschanzen mit dem Lauf der Hertogenbeke bis zur Wakenitz. Die Bezeichnung Schwedenschanze hat keinen historischen Hintergrund. In diesem Abschnitt bildet der Landgraben teilweise die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern und weist zwei Fließrichtungen auf. Ab dem Schwarzmühlenteich fließt er sowohl in Richtung Wakenitz nach Süden als auch durch den Schlutuper Mühlenteich in Richtung Trave nach Norden.

Während des Baus des Bahndamms der Bahnstrecke Lübeck–Bad Kleinen wurde ein Abschnitt des Landgrabens verlegt, wodurch sich die Grenze zwischen der Freien und Hansestadt Lübeck und dem Fürstentum Ratzeburg verschob. Der neue Verlauf von Landgraben und Grenze wurde durch einen Grenzrezess zwischen Lübeck und Mecklenburg-Strelitz vom 19./21. Januar 1869 kodifiziert.
Als Kulturdenkmal von besonderem stadt- und landesgeschichtlichem Wert, das einen prägenden Wert für die Kulturlandschaft besitzt, wurde der gesamte Verlauf 2015 in die Denkmalliste nach dem Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein) eingetragen und damit unter Denkmalschutz gestellt.

Entlang des Abschnittes zwischen Schlutup und Brandenbaum befindet sich das 91 Hektar große FFH-Gebiet Moorwälder am Wesloer Moor und am Herrnburger Landgraben. An der Ostseite des Landgrabens schließt sich das Landschaftsschutzgebiet Palinger Heide und Halbinsel Teschow an

Photo Credits: AdobeStock_435970359

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