Titelbild Serie mein Chef, ich und die Arbeit

Mein Chef, ich und die Arbeit

Arbeitsrecht alltäglich

Sie gehören inzwischen zum normalen Outfit: Tattoos und Piercings sind für viele Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Das ist meine Privatsache, mein Chef hat da ja wohl nichts zu bestimmen, oder?

Wenn meinen Chef meine Tattoos stören...

Wie der Kleidungsstil oder andere äußere Ausdrücke der Persönlichkeit unterliegen Tattoos und Piercings erst einmal dem grundgesetzlich verbrieften Schutz der freien Persönlichkeitsentfaltung. Auch wenn sie dem Chef nicht gefallen, haben sie ihn nicht zu interessieren. Das ist einfach ein Zeichen einer freiheitlichen Gesellschaft.

Genau wie beim Kleidungsstil hat der Chef eigentlich nur zwei Möglichkeiten, dem Mitarbeiter in seinen Körperschmuck hineinzureden. Zum einen kann der Chef auf ein „gepflegtes Äußeres“ achten, wenn es um Kundenkontakt geht. Um einen seriösen Eindruck zu gewährleisten, darf der Chef schon verlangen, dass zum Beispiel die Haare nicht fettig oder der Bart sauber gestutzt sein soll – und eben auch dass Tattoos und Piercings nicht sichtbar getragen werden – Langarmshirts können da helfen.

Zum anderen kann es aus Sicherheitsgründen verboten sein, Piercings zu tragen: In der Nähe von rotierenden Maschinen kann das ziemlich gefährlich sein. In medizinischen und Pflegeberufen können Piercings aus Hygienegründen verboten sein.

Wer im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, kann unter Umständen mit ziemlich strengen Tattoo- oder Piercingregeln konfrontiert werden. Polizisten sollen stets neutral und weniger individuell erscheinen, das schließt oft Körperschmuck aus. Verfassungsfeindlicher, extremistischer und sexistischer Körperschmuck ist hier insbesondere verboten.

Letzte Episode:  Mein Chef, ich und die Arbeit 08/2022
Magazin: piste 09/2022
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