Ein voller Parkplatz mit vielen Autos.

Neue Vorfahrtsregelungen auf Parkplätzen

Wer hat Vorfahrt?

Parkplätze gehören zu den Orten, an denen es oft zu Verkehrsunfällen kommt. Doch wer hat auf einem Parkplatz Vorfahrt? Diese Frage beschäftigte die Gerichte in den letzten Jahren immer wieder. Nach einem Unfall auf einem Baumarkt-Parkplatz in Lübeck hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Urteil gefällt, das für Klarheit sorgt.

Die Entscheidung des BGH lautet: Die “rechts-vor-links”-Regelung gilt nicht auf Parkplätzen. Stattdessen müssen sich Autofahrer auf diesen Flächen untereinander verständigen und vorsichtig fahren. Eine Ausnahme von der neuen Regelung gibt es nur dann, wenn auf dem Parkplatz explizit auf die “rechts-vor-links”-Regelung hingewiesen wird.

Die Begründung des BGH für das Urteil ist einleuchtend: Parkplätze sind keine herkömmlichen Fahrbahnen, sondern Flächen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen. Daher sind auf diesen Flächen keine strengen Vorfahrtsregeln erforderlich. Stattdessen sollten sich Autofahrer auf Parkplätzen besonders umsichtig verhalten, da auch Fußgänger diese Flächen nutzen.

Auch wenn die “rechts-vor-links”-Regelung auf Parkplätzen nun nicht mehr gilt, sollten Autofahrer dennoch vorsichtig sein. Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall, gilt nun: Der Schnellere zahlt mehr. In dem Fall aus Lübeck müssen sich die beiden Autofahrer die Kosten des entstandenen Schadens im Verhältnis 30 zu 70 teilen, da beide Fahrer zu schnell unterwegs waren. Der eine war dann aber doch noch etwas schneller als der andere und muss daher den größeren Anteil übernehmen.

Das BGH-Urteil setzt neue Standards für den Verkehr auf Parkplätzen. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass sie auf diesen Flächen besonders umsichtig fahren müssen. Eine klare Kommunikation untereinander und eine angepasste Geschwindigkeit sind auf Parkplätzen unabdingbar, um Unfälle zu vermeiden.

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Adresse: Parkplätze ohne Regelungen

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