Die erste Verfassung Lübecks.

Unsere Schätze – erste Verfassung Lübecks

Der Bürgerrezess von 1669

Die erste geschriebene Verfassung Lübecks wird im Stadtarchiv der Hansestadt verwahrt. Sie war das Ergebnis von Unruhen innerhalb der Stadtbevölkerung. Diese Urkunde mit den vielen Siegeln in Holzkapseln gehört mit zu den wichtigsten Stücken der Verfassungsgeschichte Lübecks. Die Verfassung der Hansestadt Lübeck blieb über Jahrhunderte hinweg fast unangetastet: Seit der Stadtgründung blieb die Macht auf einen kleinen Zirkel an Kaufleuten begrenzt. Der Bürgerrezess von 1669 legte erstmals das Verhältnis zwischen Rat und Bürgern fest.

Das Lübsche Recht gehört mit zu den wichtigsten Stadtrechten im Ostseeraum: Viele Städte an der südlichen Ostsee erhielten mit ihrer Gründung das Recht, das auch in Lübeck galt. Viele der damit einhergehenden Bestimmungen blieben über Jahrhunderte unverändert – bis auf zwei Verfassungsreformen 1669 und 1848. Beiden Reformen gingen Unruhen in der Stadtbevölkerung voraus – es ging dabei um Fragen der Mitbestimmung. Die Machtzentrale der Hansestadt war damals der Rat: Der setzte Recht, sprach Recht und setzte es auch durch. Der Bürgerrezess schrieb erstmals das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Rat der Hansestadt fest, hier wurde beschrieben, wie zum Beispiel die Mitglieder in den Rat gewählt wurden, welche Berufsgruppen in welchem Verhältnis im Rat vertreten sein sollten und begrenzte den Einfluss der Zirkelgesellschaft, in der sich die Lübecker Oberschicht versammelte. Ursprünglich ging es in den Unruhen, die zum Bürgerrezess 1669 führten, um Geld: Die Stadt war 1661 faktisch insolvent. Daraufhin wurden die Bürger zur Kasse gebeten – ohne ihnen im Gegenzug Mitspracherechte bei den Ratsentscheidungen zu gewähren. Diese hohen Steuern führten zu Aufständen, wie sie in der Lübecker Geschichte gelegentlich auftauchten. Aber erst 1665 kam es zu einer Verfassungsreform, den so genannten Kassarezess: Die Bürger bekamen Mitsprache bei der Verwaltung der Kasse. Im Anschluss daran entstand 1669 der Bürgerrezess – und damit die erste geschriebene Verfassung Lübecks.

Ein Stempel an der ersten Verfassung der Hansestadt Lübeck.
Die erste Verfassung Lübecks geöffnet.

Photo Credits: DKO

Adresse: Mühlendamm 1-3, 23552 Lübeck
Website:  luebeck.de

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