Kindes- und Ehegattenunterhalt verständlich erklärt
Wenn Menschen miteinander verwandt oder verheiratet sind, gibt es Unterhaltspflichten: zwischen Eltern und Kindern, getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten oder den Eltern eines Kindes. Am Montag, dem 26. Februar wird Britta Beyersdorf, Oldesloer Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in einem Crashkurs zum Thema Unterhaltsrecht an der Volkshochschule Bad Oldesloe den Kindes- und Ehegattenunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle verständlich erklären: Wie wird das Einkommen beim Unterhaltsverpflichteten und beim Unterhaltsberechtigten ermittelt? Werden Schulden berücksichtigt? Unterscheiden sich Unterhaltsansprüche in der Trennungszeit und nach der Scheidung? In welchem Umfang kann dem Unterhaltsberechtigten eigene Erwerbstätigkeit zugemutet werden? Wie lange muss eigentlich Unterhalt gezahlt werden?
Diese und andere Fragen wird die Referentin im Rahmen ihres zweistündigen Vortrags umfassend beantworten. Für individuelle Fragen bleibt ausreichend Zeit.
Die Veranstaltung findet in der Zeit von 19.30 bis 21.30 Uhr in der VHS statt. Die Kosten betragen 5 Euro an der Abendkasse. Eine vorherige telefonische Anmeldung bei der VHS unter 04531 504-140 ist erforderlich.
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