Zeichnung zum Thema Mehrweg

Currywurst to go – aber nachhaltig!

Mehrwegverpackungen in der Gastronomie und mit Kontrollen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, Mehrwegbehälter als Option anbieten. Kunden haben das Recht, ihre Bestellungen „to go“ in Mehrwegbehältern oder in eigenen Bechern und Dosen zu erhalten. 

Die Hansestadt Lübeck fördert seit mehreren Jahren aktiv die Nutzung von umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Verpackungen. Mit der Wahl von Mehrwegoptionen im Imbiss, Bistro oder Restaurant können Verbraucher diesen Weg unterstützen und zur Verpackungswende beitragen. Mehrwegalternativen dürfen nicht schlechtere Bedingungen oder höhere Preise haben, es fällt jedoch ein Pfandbetrag an, der bei Rückgabe an einer Rücknahmestelle zurückerstattet wird.

Die Untere Abfallbehörde (UAB) der Hansestadt ist verpflichtet, die Umsetzung des Verpackungsgesetzes des Bundes in den lokalen Betrieben zu überwachen und Verstöße zu melden. Nachdem die Gastronomiebetriebe etwa 20 Monate Zeit hatten, das Gesetz umzusetzen, kündigt die UAB nun Kontrollen an. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Hintergrund zum Thema

Täglich landen in Deutschland immer noch 770 Tonnen Wegwerfverpackungen für To-Go-Lebensmittel und Mitnahmegetränke im Müll. Die Entsorgung von Einwegbechern kostet Städte und Gemeinden jährlich 120 Millionen Euro. In Lübeck werden rund 7,3 Millionen Einwegbecher pro Jahr nach nur wenigen Minuten zu Abfall. Einweggeschirr kann weder recycelt noch wiederverwendet werden und wird aus fossilen Ressourcen wie Öl und Gas hergestellt, was die Klimakrise verschärft. Daher ist eine Verpackungswende dringend erforderlich.

Photo Credits: HL

Adresse: Breite Str. 62, 23552 Lübeck
Website: luebeck.de

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