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Neues aus der Start-up Ecke – September 2026

Schnell gründen mit KI, aber nicht am Recht vorbei

Deine Idee ist da sowie auch ein Problem, das gelöst werden soll. Und mit den heutigen Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz lässt sich daraus erstaunlich schnell etwas Vorzeigbares machen. Ein paar gute Prompts, ein KI-gestützter Coding-Assistent, generierte Texte sowie Bilder und plötzlich sieht die Geschäftsidee schon ziemlich konkret aus.

Genau darin liegen Chancen als auch Herausforderungen für Gründende. Wenn die Entwicklung schneller wird, dürfen die rechtlichen Fragen, die dabei gerne übersehen werden, nicht auf der Strecke bleiben.

Denn beim Gründen mit KI reicht es längst nicht mehr, irgendwann einmal zu klären, ob der Firmenname geschützt werden kann oder wie ein Vertrag aussieht. Schon bei der Entwicklung eines ersten Prototyps können rechtliche Fragen entstehen. Welche Daten dürfen verwendet werden? Welche Rechte gelten für Inhalte, die mit generativer KI erstellt wurden? Darf ich ein bestimmtes KI-Modell oder eine Software kommerziell einsetzen? Was passiert mit vertraulichen Informationen, die ich in ein KI-System eingebe? Und welche Anforderungen gelten, wenn meine eigene Anwendung Entscheidungen oder Empfehlungen mithilfe von KI trifft?

Für Gründende sind das zunächst einmal viele Fragen, die bedacht und geprüft werden müssen. Das wird besonders deutlich bei Ausgründungen aus Hochschulen. Hier entstehen Geschäftsmodelle häufig aus Forschungsergebnissen, Daten, Software oder neuen technologischen Verfahren. Wenn KI ins Spiel kommt, treffen dabei unterschiedliche Ebenen aufeinander wie wissenschaftliche Erkenntnisse, geistiges Eigentum, Datenschutz, Nutzungsrechte, Geschäftsgeheimnisse und regulatorische Anforderungen. Wer diese Themen früh betrachtet, kann manche spätere Überraschung vermeiden.

Aus meiner Sicht als Leitung der Gründungsberatung der Technischen Hochschule Lübeck und der Universität zu Lübeck ist deshalb eine Frage besonders wichtig. Wann sollte ich mich als Gründende mit Rechtsthemen auseinandersetzen?

Meine Antwort ist, früher als du denkst. Nicht erst dann, wenn das Unternehmen gegründet ist oder vor dem ersten Kundenvertrag. Und auch nicht erst, wenn eine Investorin oder ein Investor danach fragt. Sondern bereits dann, wenn aus einer technologischen Idee ein konkretes Produkt werden soll.

Dabei muss natürlich niemand am Anfang jede juristische Einzelheit kennen. Entscheidend ist vielmehr, die richtigen Fragen zu stellen und zu wissen, wann fachliche Unterstützung sinnvoll ist.

Eine gute Gelegenheit dafür bietet in diesem Jahr die Woche der KI in Lübeck (www.woche-der-ki.de) vom 9. bis 14. November. Für Gründungsinteressierte ist sie gerade deshalb spannend, weil KI dort in den verschiedenen Veranstaltungen aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wird.

Dazu gehört beispielsweise die Veranstaltung „Gründen mit Recht – KI und Recht“. Sie setzt genau an der Schnittstelle an, an der viele KI-Gründungsideen irgendwann ankommen. Was muss ich rechtlich berücksichtigen, wenn KI Teil meiner Gründungsidee ist? Wer eine eigene Idee verfolgt, kann sich somit nicht nur mit technischen Möglichkeiten beschäftigen, sondern auch mit den Rahmenbedingungen, die aus einer Idee ein tragfähiges Geschäftsmodell machen. Und genau deshalb würde ich Gründenden empfehlen, die Woche der KI nicht nur als eine Aneinanderreihung von Veranstaltungen zu betrachten. Sie kann ein guter Anlass sein, die eigene Idee einmal aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Photo Credits: Claudia Linde – Gründer Cube

Adresse: GründerCube, Maria-Goeppert-Straße 1 a, 23552 Lübeck
Website: www.gruendercube.de

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