Parken bleibt im Umfeld weiter möglich
Das Haltverbot La-Rochelle-Brücke wird in Lübeck ausgeweitet. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr teilt mit, dass nun auch auf der Brücke selbst absolute Haltverbote notwendig sind. Betroffen ist der Bereich am Bornkamp, an dem der Verkehr nach Angaben der Stadt weiterhin nicht störungsfrei läuft.
Bereits im Dezember 2025 wurden nach Angaben der Stadt die unübersichtlichen Rampen der La-Rochelle-Brücke mit einem absoluten Haltverbot versehen. Ziel war es, Verkehrsbehinderungen bei Gegenverkehr zu reduzieren. Die Brücke selbst blieb damals zunächst von der Regelung ausgenommen, weil die Verwaltung die Wirkung der ersten Maßnahme abwarten wollte.
Dieser Schritt reicht nach Einschätzung der Verwaltung nicht aus. Laut Mitteilung stellte sich der gewünschte Effekt nicht in dem erhofften Maß ein. Weiterhin komme es zu nicht unerheblichen Verkehrsbehinderungen. Deshalb wird das Haltverbot jetzt auf den Brückenbereich erweitert.
Die Stadt nennt keine zeitliche Befristung für die neue Regelung. Auch konkrete Umleitungen werden in der Mitteilung nicht aufgeführt. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet die Änderung vor allem, dass auf der Brücke selbst nicht mehr gehalten werden darf. Parkmöglichkeiten seien im weiteren Umfeld vorhanden.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet um Verständnis für die erforderliche Erweiterung. Zugleich verweist die Verwaltung auf die Einhaltung der absoluten Haltverbote. Die Maßnahme soll die Situation am Bornkamp übersichtlicher machen und Behinderungen bei Gegenverkehr verringern. Weitere Angaben zu Kontrollen oder zusätzlichen baulichen Änderungen enthält die Mitteilung nicht. Auch ein gesonderter Zeitraum für die Umsetzung wird in der Veröffentlichung nicht genannt. Die Angaben bleiben damit insgesamt bewusst sehr knapp.
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Adresse: La-Rochelle-Brücke, Bornkamp, Lübeck
Website: PM
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