Schellbruch: Grenzen respektieren, Wege nutzen
Die Untere Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck erinnert daran, dass die Leinenpflicht für Hunde in sensiblen Naturbereichen ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Natur und Artenvielfalt ist. Ziel sei es, das Miteinander von Mensch, Tier und Umwelt dauerhaft zu sichern und besonders empfindliche Arten wirksam zu schützen. Bereichsleiterin Ute Obel betont den Angaben zufolge, dass das Anleinen in solchen Bereichen Verantwortung ausdrücke.
Besonders in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit könne schon die Anwesenheit freilaufender Hunde Folgen haben. Bodenbrütende Vögel, Jungtiere von Rehen oder Hasen sowie weitere Wildtiere reagierten häufig mit Fluchtverhalten, auch wenn ein Hund nicht aktiv jage. Wiederholte Störungen könnten dazu führen, dass Nester aufgegeben würden oder Jungtiere geschwächt zurückblieben. Zusätzlich könnten Pflanzenbestände und sensible Uferbereiche durch Betreten beschädigt werden.
Als Beispiel nennt die Behörde das Naturschutzgebiet Schellbruch. Dort fänden zahlreiche seltene Vogelarten Brut- und Rückzugsräume. Direkt an der Trave verläuft der Alte Treidelpfad, der weiterhin auch mit unangeleinten Hunden genutzt werden dürfe. Entscheidend sei jedoch, dass Hunde das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet nicht betreten, weil bereits wenige Meter über den Bruterfolg empfindlicher Arten entscheiden könnten.
Die Hansestadt Lübeck setze nach Angaben der Behörde auf Information, Dialog und Einsicht. Beschilderungen in Schutzgebieten sowie Hinweise an angrenzenden Wegen sollten Hundehalter orientieren und dabei helfen, Regeln im Gelände sicher einzuhalten.
Die Naturschutzbehörde bittet Hundehalter, sich vor Ausflügen über geltende Regelungen zu informieren und diese zu beachten, damit Lübecks Natur auch für kommende Generationen erlebbar bleibt.
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