Bußgeld und Punkt bei Verstoß auf glatter Fahrbahn
Im Bereich St. Lorenz hat die Polizei am 18. Februar 2026 nach den Schneefällen der vergangenen Tage Kontrollen zur Winterreifenpflicht in St. Lorenz durchgeführt. Beamte des 2. Polizeireviers setzten dabei auf punktuelle Verkehrskontrollen an mehreren Stellen und richteten den Blick sowohl auf die Bereifung von Pkw als auch auf mögliche Sichteinschränkungen.
Nach Angaben der Polizeidirektion Lübeck waren drei kontrollierte Fahrzeuge trotz schneeglatter Fahrbahn ohne Winterreifen unterwegs. Die jeweiligen Fahrzeugführer erwartet demnach ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt.
Auch der Zustand der Scheiben spielte eine Rolle: Diverse Verkehrsteilnehmer wurden gestoppt, weil Fenster von Schnee und Eis bedeckt waren und dadurch erhebliche Sichtbeeinträchtigungen bestanden. Für diesen Verstoß ist den Angaben zufolge ein Verwarngeld von 10 Euro vorgesehen.
Damit verbindet die Polizei zwei Schwerpunkte, die nach den aktuellen Wetterbedingungen besonders relevant sind: Winterreifen auf schneeglatter Fahrbahn und freie Sicht durch vollständig geräumte Scheiben. Beide Punkte wurden an den Kontrollstellen gezielt überprüft.
Die Maßnahmen knüpfen an die weiterhin winterliche Witterung an. Die Polizei machte dabei nochmals deutlich, dass die richtige Bereifung maßgeblich zur Verkehrssicherheit beiträgt und die situative Winterreifenpflicht eine gesetzliche Vorgabe ist.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Missachtung im Fall eines Unfalls auch haftungsrechtliche Bedeutung haben kann. Wer bei Schnee oder Glätte unterwegs ist, sollte daher nicht nur auf passende Reifen achten, sondern ebenso für freie Sicht sorgen.
Vor Fahrtantritt empfiehlt es sich, Reifen und Sichtflächen zu prüfen und das Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis zu befreien, um Verwarnungen und Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden.
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