Feste Flächen für E-Scooter und E-Bikes
Ab dem 7. Juli 2025 gelten in Lübeck neue Regeln für das Abstellen von E-Scootern und E-Bikes. Die Stadt hat in der Innenstadt und am Hauptbahnhof feste Sharingstationen eingerichtet, an denen die Fahrt zwingend beendet werden muss. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Sammelbereiche parkt, kann die Miete nicht beenden – die Gebühr läuft weiter. Ziel der Maßnahme ist es, das bisher häufig chaotische Abstellen der Fahrzeuge zu unterbinden.
Insgesamt wurden 34 Stationen eingerichtet – 30 auf der Altstadtinsel und 4 im Bahnhofsumfeld. Diese Sammelbereiche sind sowohl in den Apps der Anbieter als auch direkt vor Ort durch Beschilderung leicht zu erkennen. Im Geoportal der Hansestadt Lübeck und auf der Website der Stadtwerke Lübeck Mobil gibt es zusätzlich eine Übersicht aller Standorte mit Bildern.
Bürgermeister Jan Lindenau betont, dass E-Scooter und Leihfahrräder fester Bestandteil der urbanen Mobilität seien, jedoch klare Regeln für ein konfliktfreies Miteinander nötig seien. Bausenatorin Joanna Hagen ergänzt, dass die neue Regelung für mehr Ordnung sorgen und die Akzeptanz der Angebote in der Bevölkerung erhöhen soll.
Die Sharingstationen entsprechen in ihrer Größe etwa einem normalen Pkw-Parkplatz und bieten Platz für mehrere Fahrzeuge. Die neue Regelung wurde in enger Abstimmung mit den vier aktiven Verleihanbietern getroffen. In den Vereinbarungen sind neben der Flottengröße nun auch die festen Abstellzonen als verbindliche Voraussetzung enthalten.
Die Verwaltung wird die Umsetzung in den kommenden Wochen beobachten und das Angebot bei Bedarf anpassen – beispielsweise durch Verlegung oder Erweiterung der Flächen. Vergleichbare Regelungen in anderen Städten haben sich bereits bewährt.
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