Parkende Autos

Schillerstraße: Parken nur noch einseitig

Neue Parkregelung wegen zu enger Fahrbahn

In der Schillerstraße in Lübeck gilt ab sofort eine neue Parkregelung: Das Parken ist künftig nur noch einseitig erlaubt. Eine aktuelle Überprüfung der Parksituation ergab, dass durch das beidseitige Parken der Fahrzeuge bislang eine Durchfahrtsbreite von lediglich 2,50 Metern blieb. Diese Breite reicht für eine sichere Durchfahrt nicht aus, daher wird nun ein einseitiges absolutes Haltverbot eingerichtet.

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten an engen Straßenstellen verboten – konkret dann, wenn die Durchfahrtsbreite unter 3,05 Metern liegt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Verkehrszeichen vorhanden sind oder nicht. In der Schillerstraße wird diese Vorschrift nun konsequent umgesetzt.

Da die Straße insgesamt sehr schmal ist, kann das Ausweichen auf den Gehweg ebenfalls nicht erlaubt werden. Aus diesem Grund wird auf der geraden Häuserseite das Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) angebracht. Dort ist es dann nicht mehr gestattet, Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu halten oder zu parken.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde im Vorfeld über die verkehrlichen Änderungen informiert. Hinweisschilder verdeutlichen künftig die neue Regelung für alle Verkehrsteilnehmer.

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Photo Credits: AdobeStock_243764635

Adresse: Schillerstraße
Website: PM

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