Haltverbot und neue Hinweise klären Situation
Die Hansestadt Lübeck hat in der Georgstraße und Prießstraße die örtliche Parksituation geprüft und reagiert auf wiederholte Hinweise aus der Bevölkerung. In beiden Straßen war das Gehwegparken bislang ein häufiger Anlass für Beschwerden – nun wurden klare Regelungen getroffen und durch neue Hinweisschilder verdeutlicht.
In der Georgstraße wurde festgestellt, dass regelmäßig auf dem Gehweg geparkt wird, obwohl dies dort nicht erlaubt ist. Aufgrund der geringen Breite der Straße ist auch nach eingehender Prüfung keine Freigabe des Gehwegparkens möglich. Um die bestehende Rechtslage deutlicher zu machen, werden nun absolute Haltverbote eingerichtet.
In der Prießstraße ist das Gehwegparken derzeit formal noch erlaubt. Allerdings behindern die dort abgestellten Fahrzeuge häufig Fußgängerinnen und Fußgänger, da nicht ausreichend Platz zum ungehinderten Passieren bleibt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für den Fußverkehr ist somit nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wird die bisherige Erlaubnis zum Gehwegparken in der Prießstraße aufgehoben.
Die Maßnahmen sollen zu mehr Klarheit und Sicherheit im ruhenden Verkehr führen. Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die geplanten Änderungen informiert. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich an die neuen Regelungen zu halten.
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