Alternative Lösung mit Aufzügen statt Umbau geplant
Die Sanierung der historischen Eisenbahnhubbrücke in Lübeck wird deutlich teurer als bislang angenommen. Ursprünglich plante die Hansestadt Lübeck mit einem Eigenanteil von rund neun Millionen Euro. Doch laut aktueller Berechnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) würde sich die städtische Beteiligung inzwischen auf über 22 Millionen Euro belaufen – eine mehr als doppelte Kostensteigerung.
Die Brücke befindet sich im Eigentum des Bundes und wird von der WSV technisch betreut. Die Hansestadt wollte das denkmalgeschützte Bauwerk zu einer barrierefreien Verbindung für Fuß- und Radverkehr umbauen. Doch die deutliche Steigerung der Baukosten zwingt die Stadtverwaltung, das Vorhaben neu zu bewerten. Aus diesem Grund schlägt sie nun vor, auf den ursprünglich geplanten Umbau zu verzichten und stattdessen Aufzüge an der bestehenden Gehwegbrücke zu errichten.
Die Alternative ist deutlich günstiger: Während der vollständige Umbau über 22 Millionen Euro kosten würde, belaufen sich die Kosten für zwei Aufzüge auf rund 800.000 Euro. Bürgermeister Jan Lindenau betont, dass angesichts begrenzter finanzieller Mittel und wegfallender Kreditspielräume beim Land Schleswig-Holstein eine realistische Einschätzung erforderlich sei. Bausenatorin Joanna Hagen spricht von einem „tragbaren Kompromiss“, der Barrierefreiheit ermögliche und zugleich die Haushaltslage berücksichtige.
Ursprünglich hatte die Bürgerschaft 2021 einstimmig beschlossen, die Hubbrücke ohne Aufzüge barrierefrei umzubauen. Dieser Beschluss soll nun aufgehoben werden. Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, die Brücke mit Aufzügen zu erschließen und dabei auf vorbereitende Maßnahmen zur späteren Umrüstung zu verzichten. Diese würden aktuell weitere acht Millionen Euro kosten – bei fraglicher Umsetzungsperspektive.
Die politischen Beratungen starten ab dem 5. Mai 2025. Eine finale Entscheidung ist für den 22. Mai vorgesehen. Die neue Beschlussvorlage kann online unter www.luebeck.de/politik unter der VO/2025/14059 eingesehen werden.
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