Diebstahl mit schnellem Urteil
Am Donnerstagmittag (14.11.2024) kam es in Aumühle zu einem schnellen Fahndungserfolg: Ein 54-jähriger Mann drang gegen 12:05 Uhr durch eine unverschlossene Tür in ein Wohnhaus in der Dora-Specht-Allee ein. Dort entwendete er unbemerkt Bargeld aus einem Portemonnaie, während die Bewohner im Haus anwesend waren. Doch der Diebstahl blieb nicht lange unentdeckt – der Mann wurde kurz darauf auf frischer Tat ertappt und zur Rede gestellt. Nachdem er den Diebstahl zugegeben hatte, gab er das Geld an die Eigentümerin zurück.
Die herbeigerufenen Polizisten nahmen den Täter umgehend fest. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde er vorläufig in Polizeigewahrsam genommen, da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten auffällig geworden war. Erst kürzlich war er aus der Haft entlassen worden.
Nur einen Tag später, am Freitag (15.11.2024), fand die Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek statt. Der Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Der Verurteilte wurde noch am gleichen Tag in die Justizvollzugsanstalt Lübeck überführt.
Das beschleunigte Verfahren gemäß § 417 StPO dient der schnellen Abwicklung klarer Sachverhalte, bei denen die Beweislage eindeutig ist und eine sofortige Verhandlung möglich macht. Durch dieses Verfahren konnte der Fall binnen 24 Stunden abgeschlossen werden.
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Adresse: Aumühle
Website: Blaulicht