Anwohner im Krankenhaus
Der Hammerschlag war wohl doch „nur“ ein Schlag mit der Faust. Im Februar dieses Jahres eskalierte ein Nachbarschaftsstreit in Lübeck, als ein Anwohner bei seinem Nachbarn anklopfte, um ihn darum zu bitten, die Musik leiser zu stellen. Die Auseinandersetzung endete für den Anwohner im Krankenhaus: Mit einem Schädelhirntrauma, einer leichten Fraktur und genähten Platzwunden musste er zwei Tage stationär behandelt werden.
Am vergangenen Freitag stand der 34-jährige Nachbar vor dem Amtsgericht Lübeck. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung vor. Laut Anklageschrift soll der Nachbar mehrmals mit der spitzen Seite eines Hammers zugeschlagen haben. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig für den tätlichen Angriff, gab jedoch an, keinen Hammer benutzt zu haben. Er habe lediglich ein Feuerzeug in der Hand gehalten.
Zur Tat kam es, nachdem die Freundin des Anwohners mit blauen Flecken im Gesicht vor der Tür des Angeklagten erschienen war. Als es kurz darauf erneut klopfte, schlug der Nachbar direkt zu und schloss die Tür wieder. Er gibt an, den Vorfall direkt bereut zu haben, leinte seinen Hund an, suchte seinen Ausweis und wartete auf die Polizei, der er den Angriff gestand.
Am Tatabend hatte der Angeklagte 24 Dosen Bier getrunken und erreichte einen Blutalkoholwert von 1,9 Promille, wie zwei Stunden nach der Tat gemessen wurde. Der Geschädigte konnte sich nur vage erinnern, gab jedoch an, im Moment des Geschehens einen Hammer gesehen zu haben. Ein weiterer Gast, der Zeuge war, habe im Treppenhaus keinen Hammer wahrgenommen. Beide Nachbarn gaben an, sich inzwischen ausgesprochen zu haben und den Vorfall gemeinsam aus der Welt geschafft zu haben.
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