Virus erstmals 2023 in der Region nachgewiesen
In Schleswig-Holstein wurde in den Monaten September und Oktober 2024 das West-Nil-Virus (WNV) bei insgesamt acht Pferden aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Lübeck sowie bei zwei Habichten in den Kreisen Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde amtlich festgestellt. Diese Infektionen rufen besonders bei Pferden teilweise schwere Symptome hervor und wurden aufgrund von neurologischen Auffälligkeiten und Fieber diagnostiziert. Ein betroffenes Pferd und die beiden Habichte überlebten die Erkrankung nicht.
Das West-Nil-Virus wird durch Stechmücken übertragen, die sich zuvor an Wildvögeln infiziert haben, und gilt als eine anzeigepflichtige Tierseuche. Hauptwirte sind in diesem Fall Vögel. Mensch und Pferd können ebenfalls betroffen sein, gelten jedoch als sogenannte Fehlwirte, da das Virus in ihnen nicht ausreichend vermehrt wird, um als Infektionsquelle zu dienen.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat aufgrund der steigenden Fallzahlen in Niedersachsen die Empfehlung für eine Impfung erweitert. Auch für Pferde in Schleswig-Holstein wird nun eine vorbeugende Impfung empfohlen. Der Impfstoff schützt gut vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung und ist leicht verträglich.
Das West-Nil-Virus breitet sich seit dem ersten Auftreten in Deutschland im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt zunehmend innerhalb des Landes aus, vor allem in Regionen wie Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Der anhaltend warme und feuchte Klimaverlauf dieses Jahres begünstigt die Vermehrung der Mückenpopulationen und fördert die Verbreitung des Virus.
Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen des etablierten Monitorings frisch verendete Wildvögel relevanter Arten beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Diese werden zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein geschickt. Die Tiere sollten in einem Beutel verpackt und nicht direkt mit bloßen Händen angefasst werden. Die Hände sollten anschließend gewaschen werden. Verunglückte Tiere sollten jedoch nicht eingesammelt werden. Weitere Informationen zu den Abgabebedingungen sind bei den zuständigen Veterinärämtern erhältlich.
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