"Yrsahelestorp" im Mittelalter
Der Name “Israelsdorf” leitet sich nicht von Volk oder Land Israel ab, sondern ist eine Entwicklung der mittelalterlichen Bezeichnung “Yrsahelestorp” (althochdeutsch yrsa für “irren, verirren” und helen für “heimlich”). Diese Bezeichnung ist bereits in der Chronik des Lübecker Franziskaners Detmar von 1385 zu finden. Der Name passt gut zur damaligen abseitigen Lage weit außerhalb der Lübecker Stadtmauern inmitten eines Waldes. Im Jahr 1354 wird Bruno Warendorp als alleiniger Grundbesitzer von Israelsdorf genannt. Das Gut wechselte mehrmals den Besitzer, bis es 1513 an die Stadt Lübeck fiel. Das Lübecker Kämmereibuch (1316–1338) führt es als “israhelestorpe” mit 16 Häusern auf. Auch heute wird der Ortsname im Gegensatz zum Staatsnamen Israel auf der dritten Silbe betont: “Israelsdorf”.
Trotz der ursprünglich deutschen Herkunft des Namens wurde die Siedlung während der nationalsozialistischen Herrschaft in “Walddorf” umbenannt (1933–1945). Die von Lübeck dorthin führende Israelsdorfer Allee erhielt den Namen “Travemünder Allee” und trägt diesen bis heute.
Das topografische Werk “Die freie und Hansestadt Lübeck” aus dem Jahr 1890 gibt Informationen über Israelsdorf und die Geschichte des Dorfes, dessen der Stadt gehörige Feldmark schließlich 1781 in Erbpacht gelegt wurde. Nach den Aufzeichnungen des Protokolls derer Memorialien und Votorum der vier großen und sämtlichen zugehörigen Ämtern wurde am 4. August 1780 auf dem Schuster-Amtshaus das Votum zur Liquidation des Guts Israelsdorf gefasst.
Schankerlaubnis für Kaffee
Die Lübeckischen Anzeigen berichteten am 19. August, dass für jeden Scheffel Acker-, Garten-, Wiesen- und Waldgrund 3 Lübische Mark festgesetzt wurden und der 2. Oktober als Liquidationstermin beschlossen wurde.
Am 28. September verwarfen die bürgerlichen Kollegien und Ämter diesen Beschluss und stimmten stattdessen für eine einjährige Zeit, und somit gegen die Erbpacht des Guts. Am 29. Juni 1781 teilte der Senat mit, dass er die Erb- und Zeit-Pacht des Guts Israelsdorf und der zugehörigen Grundstücke genehmige, und die Vererbpachtung war vollzogen.
Viele auswärtige Ortschaften hatten nach der Bekanntmachung in den Lübeckischen Anzeigen vom 9. September 1780 die Verpachtungsbedingungen ausgelegt, wobei Schleswig, Rostock und Güstrow als die fernstgelegenen Städte genannt wurden.
Die damit verbundene Schankerlaubnis für Kaffee führte in den nachfolgenden Jahrzehnten zu einem einträglichen Geschäft in Form von Ausflugslokalen, wie der Israelsdorfer Forsthalle, und machte Israelsdorf zu einem beliebten Naherholungsgebiet der Lübecker.
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