Beschilderung weist auf geltende Reglung im Wall- und Hansahafen hin
Ein Liegeplatz nahe der Lübecker Altstadt ist bei Sportbootbesitzern sehr beliebt. Trotz eines vielfältigen Angebots an Sportboothäfen verzeichnet die Lübeck Port Authority (LPA) verstärkt Freizeitsegler und Sportbootkapitäne in den Stadthäfen, die widerrechtlich an nicht zugelassenen Kaikanten festmachen.
Betroffen sind insbesondere der Wall- und der Hansahafen. Dies führt zu gefährlichen Situationen, da die hohen Kaikanten nicht für Sportboote ausgelegt sind. Um an Land zu kommen, müssen Bootsnutzer über ungesicherte Leitern „an Land klettern“. Zudem fehlt an diesen Kaikanten die notwendige Infrastruktur wie Wasser, sanitäre Anlagen, Strom oder Müllentsorgung.
Die LPA hat daher beschlossen, durch entsprechende Beschilderung auf das Liegeverbot hinzuweisen. Entsprechend der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStro) wird auf das Liegeverbot für Sportboote an der Nordspitze der Wallhalbinsel, Teilen des Behnkais im Hansahafen und den Kaianlagen im Wallhafen hingewiesen.
Die LPA bittet darum, dass Sportboote an den beschilderten Kaianlagen von den Eigentümern oder Fahrzeugführern umgehend entfernt werden. Widerrechtlich liegende Sportboote droht sonst eine kostenpflichtige Entfernung.
Photo Credits: HL
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