Ein zusammen geklappter Scooter

E-Scooter werden in Bussen verboten

Ab dem ersten Juli ist eine Mitnahme untersagt

In Schleswig-Holstein wird bald an vielen Orten die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Nahverkehr untersagt sein, darunter auch im Stadtverkehr von Lübeck. Diese Maßnahme basiert auf Vorfällen, die in England und Spanien aufgetreten sind und Anlass zur Sorge geben.

Ab dem 1. Juli dürfen aus Sicherheitsgründen elektrisch betriebene Tretroller, bekannt als E-Scooter, nicht mehr auf vielen Buslinien in Schleswig-Holstein befördert werden. Dies betrifft unter anderem die Busse der Stadtwerke Lübeck, einschließlich der Linien der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG). Die Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gab diese Entscheidung am Mittwoch bekannt.

Auch in den Bussen der Stadtverkehre in Neumünster, Kiel und Heide sowie in Fahrzeugen der Autokraft GmbH, der Rohde Verkehrsbetriebe und der Verkehrsgesellschaft Südholstein ist die Mitnahme von E-Scootern untersagt. Auf der Priwall-Fähre bleibt die Nutzung der Elektro-Roller erlaubt, jedoch sind sie auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt nicht gestattet.

Die Sicherheit der Fahrgäste steht im Vordergrund

Die Busunternehmen in Schleswig-Holstein sowie zahlreiche andere Verkehrsunternehmen in Deutschland folgen der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), um die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals zu gewährleisten. Gemäß einer Mitteilung der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gibt es derzeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene keine ausreichend spezifischen Normen und Sicherheitsstandards für die Lithium-Ionen-Akkus, die in Elektro-Tretrollern verbaut sind.

Deshalb besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko für Akku-Brände. Ein Sprecher betonte, dass die Akkus sich ohne Vorwarnung selbst entzünden könnten und Brände explosionsartig verlaufen könnten. Dies stellt insbesondere in Bussen, wo wenig Platz zum Ausweichen vorhanden ist, eine große Gefahr dar. Laut VDV gab es bereits in London, Barcelona und Madrid Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen, die durch E-Scooter ausgelöst wurden.

Tüv-Verband kommt zu anderen Rückschlüssen

Der Tüv-Verband hat eine andere Einschätzung zur Sicherheitsfrage. Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, erläutert: “Serienmäßig produzierte E-Scooter-Modelle müssen vor Erhalt einer Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt unabhängige Prüfungen durchlaufen. Dabei werden umfassende Tests zur Batteriesicherheit durchgeführt. Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist.”

Das Mitnahmeverbot betrifft alle Elektro-Tretroller, einschließlich der per App mietbaren Modelle von Unternehmen wie Voi und Bolt, wie ein Sprecher der Stadtwerke Lübeck erklärt. Er ergänzt, dass es jedoch selten vorkommt, dass jemand versucht, diese Roller in den Bus zu bringen.

Photo Credits: lubeca media

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